Die regulierungswütige EU hat ein neues Opfer gefunden: den Grillhandschuh. Künftig soll er nur noch mit strengen Auflagen verkauft werden dürfen. Diese Neuerung bringe nun auch den Topflappen in höchste Gefahr, sorgt sich der „Spiegel“.
Gibt es keine wichtigeren Probleme?
Die unermüdlich für das Wohl der Menschen arbeitenden EU-Parlamentarier und – Kommissare haben nun mit einem neuen Geniestreich die Menschen in den Mitgliedsstaaten gegen sich aufgebracht und ihnen mit der Neubewertung über die Risiken bei Verwendung des Ofenhandschuhs auch einen Fehdehandschuh vor die Füße geworfen. Denn Grillhandschuhe gehören ab sofort zur „persönlichen Schutzausrüstung“, weshalb diese auch an Privatpersonen nur noch unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen. Daher muss jeder verkaufte Hitzeschutz spätestens ab 2018 ein so genanntes CE-Kennzeichen tragen.
Handel und Produktion sind verärgert
Jeder Verpackung muss zudem eine so genannte Konformitätserklärung beigefügt sein, womit der Hersteller erklärt, dass er sich an die Normen gehalten hat. Für Hersteller und für Händler stellt diese neue Verordnung 2016/425 jedenfalls einen weiteren bürokratischen Kraftakt dar. Diese kann womöglich sogar das Aus für den gehäkelten Topflappen auf dem Weihnachtsbasar bedeuten, warnt der „Spiegel“. Doch noch fehlt es an einer Umsetzungsregelung für die Praxis, die sicherlich wieder zahlreiche EU-Bürokraten beschäftigen wird.
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