Die EU-Kommission klagt jetzt Ungarn wegen einer Verfassungsänderung, die eine Ansiedlung von Migranten durch nicht-ungarische Behörden verbietet. Außerdem wegen verschärfter Asyl-Gesetze, u.a. von Strafen für die Organisation und Förderung illegaler Einwanderung – auch als „Stop-Soros“-Paket bekannt. US-Multimillionär und US-Investor George Soros war ja in verschiedenen Kampagnen Ungarns Zielscheibe von Anschuldigungen, er fördere und finanziere mit seiner Open Society Stiftung die Massenmigration nach Europa.
Ein Beitrag von Kornelia Kirchweger
Schutz illegaler Zuwanderer hat Vorrang
Das Verfahren gegen Ungarn läuft seit Juli 2018. Was von Ungarn als Schutz der eigenen Bürger gesehen wird, bezeichnet Brüssel als „Kriminalisierung von Hilfeleistungen“ für Asylwerber und als „Einengung der Möglichkeit“, in Ungarn überhaupt Asyl beantragen zu können. Brüssel sei mit den Reaktionen seitens Budapest nicht zufrieden gewesen, ein Großteil der EU-Bedenken sei noch immer nicht ausgeräumt, sagte eine Sprecherin von Noch-EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Der Fall landet jetzt vor dem EU-Gerichtshof.
Ungarn pfeift darauf: Nein zu aufgezwungener Migration
Ungeachtet der ständigen Brüsseler Querschüsse bleibt Ungarn hart. Die angesprochenen Maßnahmen dienten dem Schutz des ungarischen Volkes, sagte Regierungssprecher István Hollik. Die Ungarn haben bei den Nationalratswahlen und Wahlen zum EU-Parlament deutlich gemacht, dass sie nichts mit Migration zu tun haben und die christliche Kultur Europas schützen wollen, sagte er. Die Verfassungsänderung zum Verbot der Ansiedlung von Migranten in Ungarn und das „Stop Soros“-Gesetz, das die Organisation und Förderung der illegalen Einwanderung unter Strafe stellt, dienen genau diesem Zweck, sagte er.
Orban: Brauchen EU-Geld nicht mehr
Diese Maßnahmen spiegeln den Willen des ungarischen Volkes wider und entsprechen der Genfer Konvention, dem Schengener Abkommen und der Dublin-Verordnung entsprechen, sagte Hollik. Die schon früher erhobene Drohung, EU-Ländern künftig bei Verstoß gegen EU-Recht die Förderungen zu kürzen oder zu streichen beeindruckt Ungarn nicht. Orban sagte erst kürzlich, EU-Geld sei zwar hilfreich, man sei aber nicht mehr davon abhängig, die Wirtschaft sei stark genug.
Brüssel droht mit nächstem Verfahren
Die EU-Kommission hat noch ein weiteres Verfahren gegen Ungarn eröffnet: denn nach den neuen ungarischen Gesetzen können Asylanträge von aus Serbien kommenden Personen abgelehnt werden. Serbien gilt als sicheres Herkunftsland. Doch das betrachtet die EU als Verstoß gegen Unions-Recht. Denn laut EU-Asylrecht muss jedes Asylansuchen zwingend behandelt werden. Bis das Ergebnis vorliegt, ist der Betreffende legal im Land, und von diesem versorgt werden.
Asylwerber muss in jedem Fall versorgt werden
Im August 2018 entbrannte ein Zwist wegen abgelehnter Asylwerber in einem Transitlager an der serbischen Grenze. Diese sollten umgehend ungarischen Boden verlassen und zurück nach Serbien. Einige davon beeinspruchten ihren negativen Asylbescheid und wollten das Ergebnis im ungarischen Grenz-Camp abwarten. Ungarn verweigerte daraufhin die weitere Versorgung dieser vier Personen. Menschenrechtsorganisationen schlugen daraufhin Alarm und verkündeten lauthals, Ungarn lasse Asylwerber verhungern. Der Straßburger Menschenrechts-Gerichtshof wurde angerufen und verlangte von Ungarn, die Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten, was auch geschah.