Harald Vilimsky, Abgeordneter des Europaparlaments für die FPÖ, im Insider-Gespräch mit dem „Wochenblick“.
Anreiz zur Grenzsicherung
Wochenblick: Herr Vilimsky, wie sieht die geplante Reform des EU-Asylsystems aus?
Vilimsky: Die Dublin-Verordnung regelt, wer in der EU für ein Asylverfahren zuständig ist. Derzeit ist es jenes Land, das ein Asylwerber als erstes in der EU betritt. Wer weiterreist, kann in das erste Einreiseland zurückgestellt werden. Das ist dann anders: Asylwerber sollen nach einem bestimmten Schlüssel auf die EU zwangsverteilt werden. Dabei sollen (Familien)Beziehungen, die Asylwerber in einem Land bereits haben, berücksichtigt werden.
Warum haben Sie dem Vorschlag im EU-Parlament nicht zugestimmt?
Zum einen geht mit der Neuregelung der Anreiz zur Grenzsicherung verloren. Derzeit ist ein Land, das seine Grenze nicht schützt, auch für die nachfolgenden Asylverfahren zuständig.
Laut Reform nicht mehr: Auch wenn ein Land seine Grenze nicht schützt, kann es Migranten weiterschicken. Die Verteilung wäre eine „Zwangsbeglückung“ – ungeachtet der Asyl- oder Migrationspolitik eines Landes. Die Zwangsverteilung funktioniert aber nicht. Es geht darum, die illegale Migration gänzlich einzudämmen und nicht, sie zuzulassen und dann alle EU-Mitglieder mit der Verteilung der Migranten zu belasten.
Reformvorschlag ablehnen
Was ist die Position der FPÖ?
Wir fordern einen effektiven Schutz der Außengrenzen, eine konsequente Abschiebungs- und Rückführungspolitik. Und wir wollen, dass Asyl und Migration nationale Kernkompetenzen bleiben. Eine zentralisierte EU-Politik in diesen Kernfragen staatlicher Souveränität lehnen wir ab.
Wie geht es jetzt weiter?
Die österreichische Bundesregierung wird nach jetzigem Stand diesen Reformvorschlag ablehnen und dies auch während der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs, im zweiten Halbjahr 2018 verdeutlichen. Laut Fahrplan soll darüber aber bereits bis Jahresmitte entschieden werden. Bulgarien will die Reform noch während seines jetzigen EU-Ratsvorsitzes unter Dach und Fach bringen.

Auch Dublin IV ändert nichts daran
Was heißt das für Österreich?
Da die Reform dieser Verordnung ein verbindlicher Rechtsakt ist, gilt diese unmittelbar und ist verbindlich, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wurde.
Wie verlaufen die Fronten in der EU?
Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern wollen möglichst viele Flüchtlinge in andere Mitgliedsländer verteilen. Aber auch Dublin IV ändert nichts daran, dass täglich hunderte bis tausende Menschen nach Europa wollen. Da hilft kein Verteilungsschlüssel, sondern nur ein effektiver Grenzschutz und ein klares Zeichen, dass Europa nur wirkliche Flüchtlinge aufnimmt.
Die Visegrad-Staaten sehen diese Reform sehr kritisch. Auch bei skandinavischen Ländern und bei manchen deutschen Politikern herrscht Zweifel daran. Faktum ist, man kann Dublin IV nicht ohne böses Blut und ohne Proteste vieler Mitgliedsstaaten einführen.
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