Die FPÖ wird die Bundespräsidentenwahl anfechten! Diese Entscheidung wurde heute von Heinz-Christian Strache und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer bekanntgeben.
„Unzahl von Unregelmäßigkeiten“
Bei der mit Spannung erwarteten Pressekonferenz der FPÖ gab Strache den Entschluss bekannt die Wahl zum Bundespräsidenten anzufechten, da es dabei eine „Unzahl von Unregelmäßigkeiten“ gegeben habe und „das Ausmaß mehr als erschreckend und mehr als relevant“ sei. Der Parteiobmann richtete zuerst ausdrücklich seinen „Dank an die Wähler für die vielen Hinweise“ über die bei der Wahl aufgetretenen Unregelmäßigkeiten und führte einige davon im Detail auf, verwies aber auf die im Laufe des Nachmittages zu erwartende Veröffentlichung der 150 Seiten umfassenden Wahlanfechtungsklage.
Im Kern konzentriere sich diese auf die nach Auffassung der FPÖ nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Auszählmodalitäten von über einer halben Million Briefwahlstimmen. Man müsse kein Verschwörungstheoretiker sein, um ein schlechtes Gefühl bei all diesen Vorgängen zu haben, kommentierte Strache insgesamt die Bundespräsidentenwahl 2016 und verwies auch auf zahlreiche bereits bekannt gewordene Fälle von erwiesenen Wahlmanipulationen zuungunsten der FPÖ.
Hofer hätte Präsident werden können
Insgesamt sei hier ein „katastrophaler Gesamteindruck” entstanden – und vor allem: „Ohne die zahlreichen Pannen, Unregelmäßigkeiten und Gesetzesbrüche hätte Hofer Präsident werden können.” Auf Journalistennachfragen, wie realistisch er die Chancen für eine Anfechtung einschätze, antwortete er: „Sehr realistisch – bei so einer dramatischen Situation kann man nicht zur Tagesordnung übergehen!“
Der ehemalige Justizminister Böhmdorfer erörterte noch ergänzende juristische Details und stellte klar, dass es sich um „keine Wahlanfechtung nur der Wahlanfechtung wegen“ handle – denn es wären ausschließlich nur Fakten zu beurteilen gewesen. Das Ergebnis dieser Beurteilung sei „ausreichend und fundiert genug“ um einen Antrag auf Wahlanfechtung zu stellen. Er betonte aber auch, dass die Wahlanfechtungsklage „nur die Spitze des Eisberges“ darstelle und bei weitem nicht alle Hinweise auf Wahlmanipulationen darin aufgenommen werden konnten.
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