Eine afghanische Familie klagte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen ihre Abschiebung nach Kroatien. Die endgültige Entscheidung zeigt: Die kroatische Außengrenze wurde von den Asylwerbern illegal überschritten!
Jetzt will die FPÖ die lückenlose Anwendung dieser Entscheidung.
Dublin III-Verordnung bestätigt
FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr zeigt sich hoffnungsvoll: “Endlich gibt es einen kleinen Lichtblick am Ende des Tunnels.” Er bezeichnet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) als “richtungsweisend”. Brisant: Eigentlich müssten nach der Dublin III-Verordnung alle Asylanträge an den EU-Außengrenzen gestellt und entschieden werden.
Doch 2016 und auch in den Vorjahren lief das ganze ein bisschen anders: Flüchtlingen wurde großräumig einfach (illegal) eine Durchfahrt nach Deutschland ermöglicht, teilweise auch mit Transportmitteln der ÖBB.
Umdenken notwendig
Mahr pocht weiters auf eine einheitliche, EU-weite Lösung der Asylproblematik: “Diese Verordnung wurde in Wahrheit die letzten zwei Jahre völlig ignoriert”, kritisiert der Klubobmann.
Er sieht das aktuelle Urteil als Anstoß für eine EU-weite Kurskorrektur im Asylbereich: “Es muss umgehend zu einem europaweiten Umdenken kommen.”
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