Nachdem ein Marokkaner, der in polygamer Ehe mit zwei Frauen in Spanien lebte, verstarb, erhalten die beiden Witwen jetzt eine Pension. Diese steht ihnen laut Oberstem Gerichtshof (OGH) zu, auch wenn Polygamie in Spanien verboten ist. Die Pension müssen sie untereinander aufteilen.
Ein Bericht von Kornelia Kirchweger
Staatsanwalt-Protest erfolglos
Der Marokkaner war für die spanische Armee in der Sahara im Einsatz, ging in Pension und verstarb 2012. Die erste Ehefrau erhielt eine Pension. Auch die zweite Frau klagte diese ein, was vom Madrider Gerichtshof abgelehnt wurde. Die Frau brachte den Fall zum spanischen OGH, der in einem ersten Urteil 2018 schon zu ihren Gunsten entschied – allerdings mit zwei Gegenstimmen. Der spanische Staatsanwalt beeinspruchte das Urteil. Seine Begründung: Polygamie verstoße gegen die öffentliche Ordnung Spaniens. Sie verletze das Grundrecht auf Gleichheit zwischen Mann und Frau, auch im Hinblick darauf, dass sich eine Frau dem Mann nicht unterordnen müsse (bei Polygamie zumeist der Fall). Und in keinem Fall dürfe fremdes Gesetz gelten, wenn es gegen spanisches Recht verstoße.
OGH: es gilt marokkanisches Recht
Der OGH widersprach und entschied für die Auszahlung der anteiligen Witwenpension auch an die zweite Frau. Begründungen waren u.a.: Kernpunkt der Befürwortung sei das 1979 mit Marokko unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen. Dort heißt es in einer entsprechenden Passage sinngemäß: die Witwenpension ist nach dem Tod eines marokkanischen Arbeiters anteilig, gerecht und gleichermaßen auf die nach marokkanischem Recht Begünstigten auszuzahlen. Polygamie verstoße zwar gegen spanisches Recht, Spanien habe aber mit dem Abkommen geltendes marokkanisches Recht anerkannt. Der Gesetzgeber müsse – bei der Unterzeichnung internationaler Abkommen – nicht überprüfen, ob das fremde Recht mit dem eigenen übereinstimme. Das wäre zu komplex. Zudem können sich Gesetze aus sozialen und politischen Gründen in einem Vertragsland ändern, ohne dass das internationale Abkommen berührt.
In den meisten EU-Staaten, wie in Spanien, ist Polygamie verboten. In Schweden werden polygame Ehen dann anerkannt, wenn sie in den Herkunftsländern legal abgeschlossen wurden und die Betroffenen erst dann ins Land kamen.