Lebensmittel, die durch neue Verfahren gentechnisch verändert werden, müssen weiterhin gekennzeichnet werden. Das legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem viel diskutierten Grundsatzurteil in der vergangenen Woche in Luxemburg fest.
Bisher waren nur gentechnisch veränderte Organismen (GVO) kennzeichnungspflichtig, deren Erbgut durch fremde DNA verändert wurde. Zuletzt waren jedoch Verfahren auf dem Vormarsch, bei denen in den Verfahren eigenes Erbgut beigefügt wurde.
Freude für Österreichs Biobauern
Das alarmierte Gentechnik-Gegner und Verbraucherschützer, die sich in dem Urteil der Luxemburger Richter nun bestätigt fühlen. „Bio Austria“-Obfrau Gertraud Grabmann freut sich für Österreichs Biobauern: „Unsere Position, dass nach dem Vorsorgeprinzip neue Gentechnik-Verfahren einer Risikobewertung unterzogen werden müssen, wird dadurch bestätigt.“
Gänzlich anders auf das Urteil reagiert die Landwirtschaftskammer (LK) auf das Urteil. „Diese Entscheidung bringt insbesondere die im internationalen Vergleich kleinen heimischen Saatzuchtunternehmen unter Druck und erhöht damit die Abhängigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft von den großen internationalen Saatgutmultis, kritisiert LK-Präsident Franz Reisecker die EuGH-Entscheidung.

Schlupflöcher
Gentechnik-Gegner sehen in der aktuellen Entscheidung jedoch einige Schlupflöcher. So ist zwar in Österreich der Anbau und Verkauf von gentechnisch veränderten Produkten gesetzlich verboten, da in dem Urteil jedoch de facto festgelegt wurde, dass dies nur für genomeditierte Produkte gilt, die nach dem Jahr 2004 entwickelt wurden und die Zukunft der neuen Gentechnik in die Hände der EU-Mitgliedsstaaten gelegt wurde, bleibt eine gentechnikfreie EU auch in Zukunft eine Illusion.