Die Linke in der Hamburger Bürgerschaft will das Grundgesetz ändern, damit auch Migranten bei Volksbegehren und Volksentscheiden abstimmen können. Einen entsprechenden Antrag haben sie bereits im Parlament eingebracht.
Fünf Volksinitiativen wurden in Hamburg seit 2017 durchgeführt – und alle ohne Beteiligung von Ausländern. Dies soll sich in Zukunft, geht es nach den Plänen der Partei „die Linke“, ändern. Dafür soll auch das Grundgesetz geändert werden, damit Migranten ebenfalls abstimmen können. Die Hamburger Linke begründet ihren Vorstoß damit, dass das Grundgesetz nicht mehr die Realität in der deutschen Gesellschaft widerspiegelt.
Unterstützung durch Grünen-Fraktion
Erwartungsgemäß unterstützen die Grünen den den Antrag. „Unser Ziel ist es, dass sich alle Menschen, die dauerhaft in unserer Stadt leben, an den demokratischen Entscheidungen beteiligen dürfen – und zwar unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft“, so die Grünen Politikern Filiz Demirel. CDU und AfD stellen sich gegen dieses Ansinnen, da das Wahlrecht mit der Staatsbürgerschaft einhergehen sollte, so wie es bisher gehandhabt wurde.
Auch in Österreich immer wieder Debatte um Wahlrecht
Ähnliche Vorschläge, die Ausländern und Migranten unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft das Wahlrecht zugestehen wollen, sind nicht neu. So forderte die Wiener Grünen-Chefin Birgit Hebein erst im Wien-Wahlkampf wieder das Ausländerwahlrecht, da sonst 30 Prozent der Personen, die in Wien leben, vom Wahlrecht ausgenommen wären. Und auch im Linzer Gemeinderat gab es erst im Sommer eine Resolution von Grünen und KPÖ, die ebenfalls darauf abzielt Migranten zum Wahlrecht zu verhelfen.