Die Staatsanwaltschaft Steyr hat die Ermittlungen gegen drei ehemalige Mitarbeiter des Lkw-Herstellers „MAN“ in Steyr eingestellt. Es habe nicht ausreichend Beweise für „Nazi-Umtriebe“ gegeben.
Im Februar dieses Jahres waren Gerüchte aufgetaucht, wonach sich Mitarbeiter auf dem Werksgelände in Steyr mit dem Hitlergruß begrüßt hätten. Auch Nazi-Lieder seien gesungen worden! Die Dienstverhältnisse von drei Personen wurden daraufhin einvernehmlich gelöst und die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf!
Keine Hinweise auf NS-Gesinnung
Die Staatsanwaltschaft bestätigt einen Bericht im „Neuen Volksblatt“, es hätten sich weder bei den Einvernahmen der Männer noch bei freiwilligen Nachschauen in ihren Wohnungen und auf ihren Mobiltelefonen oder bei Internet-Recherchen Hinweise auf eine nationalsozialistische Gesinnung ergeben. „Das Singen von Nazi-Liedern konnte nicht erwiesen werden“, erläutert Staatsanwältin Julia Rauscher
Die Ermittlungen hätten ergeben, dass die Männer „abgewandelte Grußfloskeln“ wie „Heilo“ statt „Hallo“ oder „Heilzeit“ statt „Mahlzeit“ verwendet haben. Die Beschuldigten hätten angegeben, dass es sich dabei stets um scherzhafte Äußerungen gehandelt habe, ein Propagieren nationalsozialistischer Ziele sei nicht deren Absicht gewesen, so die Staatsanwältin.
Dienstverhältnisse bleiben beendet
Seitens „MAN“ hieß es, man wolle „personal-politische Einzelmaßnahmen inhaltlich nicht kommentieren“, nur soviel: Die Dienstverhältnisse seien „im Einvernehmen“ aufgelöst und definitiv beendet wurden.