Eine 72-jährige Pensionistin geht mit ihrem Hund spazieren, wird von einem 17-jährigen Afghanen überrumpelt und vergewaltigt. Der Täter erhielt eine milde Strafe, die für viel Ratlosigkeit sorgt.
So geschehen im September 2016 in Traiskirchen in Niederösterreich. Die Frau wurde brutal vergewaltigt, wie DNA-Spuren beweisen. Die Richterin Petra Harbich sprach im Urteil von „massiver Gewalt“, der Vergewaltiger bekam 20 Monate Haft. Die alte Dame, seit dem Übergriff schwer gezeichnet, wird ihr Leben lang Angst haben.
Bei den Sex-Attacken in der Silvesternacht in Innsbruck kam es glücklicherweise zu keiner Vergewaltigung. Es blieb „nur“ bei „sexueller Belästigung“. Die Täter wurden auf freiem Fuß angezeigt.
Gravierende Mängel im Strafrecht
Das Justizsystem weist im Umgang mit den systematisch begangenen Sexualstraftaten durch Migranten und Asylwerber gravierende Mängel auf. Viel zu milde Strafen haben keinerlei abschreckende Wirkung auf die Täter. Zu diesem sensiblen Thema hat der “Wochenblick” die Islam-Expertin Laila Mirzo befragt.

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