Offenbar herrscht in Japan große Verwirrung darüber, was genau „Hassrede“ bzw. ein solches Verhalten ist. 13 Städte haben nun beim japanischen Justizministerium um Beispiele angefragt, die das klarstellen sollen, berichtet “Japan Today”.
Sie wollten vor allem wissen, wie sich das mit der Meinungsfreiheit vereinbaren lässt, die in der Verfassung garantiert ist.
Liste an 70 Gemeinden und Städte
Das Justizministerium schickte nun landesweit entsprechende Beispiele an 70 Gemeinden und Städten. Aufgelistet werden darin etwa Morddrohungen gegen bestimmte Nationalitäten, extreme Beleidigung bestimmter Menschengruppen durch Beschimpfung als „Kakerlake“ oder andere Tiere.
Ebenso die Aussage „Geh zurück in Dein Land“. Andere Beispiele beziehen sich auf Aussagen, die eine bestimmte Gruppe von Menschen ausschließen.
Keine klare Definition
Seit vergangenem Mai gibt es in Japan ein Gesetz, das diskriminierende Sprache und Verhalten im Sinne “rassistischer Propaganda und Hassrede” verbietet. Es wird aber stark bezweifelt, ob das Gesetz hilft. Denn weder werden diese Tatbestände definiert, noch erfährt man, welche Strafe es dafür gibt.
In Österreich macht man sich ebenfalls über die Beschränkung der Meinungsfreiheit Gedanken. So werden zur Zeit die Zensur sogenannter “Fake News” und eine stärkere Facebook-Regulierung besonders intensiv diskutiert.
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