Kiffen geduldet: Gericht bietet Aufsichtspersonen Diversion an

Im SPÖ-Jugendtreff

Kiffen geduldet: Gericht bietet Aufsichtspersonen Diversion an

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Ein im März dieses Jahres bekannt gewordener Drogenskandal in einem Welser SPÖ-Jugendtreff könnte schon bald mittels Diversion vor Gericht erledigt werden. Zwei Aufsichtspersonen der Einrichtung hätten es laut Antrag der Staatsanwaltschaft versäumt, Jugendliche vom Drogenkonsum abzuhalten.

Nun will das Welser Bezirksgericht den beiden Aufsichtspersonen, einem 31-Jährigen und seiner 41-jährigen Kollegin, eine Probezeit anbieten.

Erste Drogen-Erfahrungen gesammelt

Wie der „Wochenblick“ exklusiv berichtete, kifften zwei Jugendbetreuer offenbar völlig ungeniert mit Minderjährigen zwischen 14 und 16 Jahren. Es stellte sich danach sogar heraus, dass ein Großteil der Konsumenten – aber auch einige Großdealer – ihre ersten „Drogen-Gehversuche“ in diesem Jugendtreff gemacht hatten. Mehrere dieser jungen Menschen sitzen nun im Gefängnis!

Laut Polizei soll sogar ein großer Teil der minderjährigen Abnehmer 14 ausgeforschter Großdealer in dem Jugendtreff in den Jahren 2014 und 2015 ihre ersten Erfahrungen mit Cannabis gemacht haben.

Politik reagierte auf den Fall

spö kiffen drogen wels

Nach Bekanntwerden des Falles meldete sich auch gleich Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) gegenüber dem „Wochenblick“ zu Wort. Er zeigte sich über den Drogen-Skandal im SPÖ-Lokal stinksauer, sprach von einem „ausgewachsenen Skandal, der restlos aufgeklärt werden muss.“

Welser Gericht bietet Diversion an

Nun will das Gericht in Wels den Beschuldigten eine Diversion anbieten. „Die Kontaktaufnahme mit einem der Beschuldigten ist aber noch ausständig, weil dieser noch nicht erreicht werden konnte, erläutert Gerlinde Hellebrand, Pressesprecherin des Landesgerichts Linz.

Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte oder der Angeklagte bekommt im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen.

Der Diversion müsste auch noch die Anklagebehörde zustimmen.

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