Man hat es nicht leicht als ehrlicher, hart arbeitender Deutscher. Und den ehrlichen Arbeitern in der BRD, wo sich die Politiker jeden Tag neue Sachen ausdenken um ihrem Volk das Leben schwer zu machen, steht eine Sorte Menschen gegenüber, die praktisch alles dürfen. Und zwar die Kriminellen. Es sei denn natürlich es handelt sich um Gesinnungsverbrecher, also politisch Andersdenkende, die kriminalisiert werden.
Ein Gastkommentar von Christian Schwochert
Aber um einen solchen geht es hier nicht, sondern um einen libanesischen Polizistenmörder. Man kann offenbar tun was man will; die linken Helfershelfer der Überfremdungslobby finden immer eine neue Ausrede, warum selbst brutalste Gewaltverbrecher mit Migrationshintergrund im Land bleiben oder zu uns nach Deutschland zurückkehren dürfen. Und so wenig die Verbrecher oftmals die deutsche Sprache beherrschen, mit den Schlupflöchern in den Gesetzgebungen kennen sie sich verdächtig gut aus.
Durch Behördenfehler zurück nach Deutschland
Wegen eines Behördenfehlers konnte der 51-jährige Yassin A. wieder nach Deutschland zurückkehren. Weil die Berliner Ausländerbehörde es versäumte, Yassin A. nach Verbüßung seiner Haftstrafe anzuhören, legte er Beschwerde gegen die Ausweisung ein und bekam wenig überraschend recht. 2003 hatte der mehrfach vorbestrafte Libanese während eines Polizeieinsatzes einen SEK-Beamten durch einen Kopfschuss getötet. Dafür saß er bis 2019 insgesamt 15 Jahre im Gefängnis. In dieser Zeit zeugte er vier weitere Kinder, die ebenfalls wenig überraschend die deutsche Staatsbürgerschaft bekamen. Das berücksichtigte das Berliner Verwaltungsgericht natürlich in seinem Urteil. Denn falls bei einer Abschiebung minderjährige Kinder in Deutschland zurückbleiben, beträgt die Wiedereinreisesperre nach Behördenermessen demnach häufig ein Jahr.
Freiwillige Ausreise – um wiederzukommen
Im September 2019 habe Yassin A. Deutschland zunächst freiwillig verlassen, um nach dieser Frist wieder ins Land zu kommen. Ein Vertreter der Senatsinnenverwaltung betonte in der Vergangenheit gegenüber der Welt verdächtig deutlich, dabei habe es sich nicht um einen Deal der Ausländerbehörde mit dem verurteilten Mörder gehandelt. „Der Fall wurde vor dem Verwaltungsgericht ordnungsgemäß beendet.“ Die Berliner Polizei sieht das eher skeptisch und erkennt dahinter eine Methode. Sie hat wegen der Wiedereinreise eines libanesischen Polizistenmörders schwere Vorwürfe gegen die Ausländerbehörde der Hauptstadt erhoben.
Ärger bei Berliner Polizei
„Das regt uns tierisch auf. Das ist kein Einzelfall. Das Berliner Amt für Einbürgerung betreibt regelrecht Werbung für die schnelle Aufhebung der Wiedereinreisesperre“, erklärte ein hochrangiger Beamter anonym gegenüber der Bild-Zeitung. Dieser „Einzelfall“ lässt einmal mehr tief blicken, wie die Altparteien unser Land und Volk eben nicht beschützen, sondern sich lieber um die Rechte von echten Schwerverbrechern kümmern, während gleichzeitig politisch Andersdenkende wie Kriminelle behandelt werden.
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