Politisch korrektes Regime macht Jagd auf Andersdenkende

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Politisch korrektes Regime macht Jagd auf Andersdenkende

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Zwei große Themen bestimmen heute die Politik und haben die Gesellschaften Europas in zwei unversöhnliche Lager geteilt: Die Europäische Union, von Bürgern zunehmend als Diktatur empfunden, und die 2015 über uns hereingebrochene Völkerwanderung vorwiegend muslimischer Migranten, die man unter Umgehung aller Gesetze in ihre Wunschländer einmarschieren ließ.

Ein Beitrag von Kornelia Kirchweger

In beiden Fällen wurden die Proteste der Bürger vom Tisch gewischt. Ein medienpolitisches Lügenregime beschwichtigt seither die Menschen täglich mit „Fake News“. Immer mehr Bürger widersetzen sich dieser Gehirnwäsche und wenden sich zornig ab.

Menschen fühlen sich als 2. Klasse im eigenen Land

Die Macht des politisch korrekten Regimes beginnt zu zerbröckeln. Jetzt setzt es zum Rundumschlag an: mit Facebook-Zensur in Stasi-Manier und der medialen Hinrichtung und Existenz-Vernichtung von „Abweichlern“. Dass Menschen immer öfter mit wütenden Postings auf Facebook Dampf ablassen, ist nicht verwunderlich. Sie fühlen sich als Menschen zweiter Klasse im eigenen Land.

Denn während die Regierung mit Milliarden Euro für Migranten in Österreich eine neue Wohlfühl-Heimat schafft, spricht man der Stammbevölkerung dieses Recht ab. Und während Milliardenbeträge an die EU gezahlt werden, bekommen die Bürger dafür nur sinnlose Knebelgesetze zurück. Zorn und Ohnmacht sind die logische – vielleicht auch gezielt geschürte – Folge.

Die neue Keule: „Hasspostings“

Der Tatbestand des „Hasspostings“ ist in Österreich in keinem eigenen Paragraphen geregelt. Das fällt unter „Üble Nachrede“, „Beleidigung“, „Gefährliche Drohung“ oder auch „Verstoß gegen das Verbotsgesetz“. Vielfach kommt „Verhetzung“ zur Anwendung. Am 1. Jänner 2016 wurde der Verhetzungsparagraf verschärft. So wird nun nicht mehr nur das „Auffordern zu Gewalt“, sondern auch bereits das „Aufstacheln zum Hass“ geahndet.

Die Hassbotschaft muss für einen Schuldspruch nur noch rund 30 Menschen zugänglich gemacht werden, früher waren es 150 Personen. Wer Verhetzungen in einem Medium veröffentlicht oder einer „breiten Öffentlichkeit“ (rund 150 Menschen) zugänglich macht, riskiert bis zu drei Jahre Haft. Zuvor betrug die Maximalstrafe nur zwei Jahre. Der Paragraf wurde außerdem um die Zielgruppe der Flüchtlinge und Ausländer erweitert.

Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Folgen der ungebremsten Zuwanderung die Gesellschaft immer mehr entzweien. Laut einem Bericht im „Kurier“ gab es 2013 acht Verurteilungen wegen Verhetzung. 2015 – im Jahr des Migrationsansturms – sind bei den Staatsanwaltschaften 510 Fälle angefallen, 80 Anklagen wurden erhoben. 2016 wurden 113 Anklagen erhoben, deutlich mehr als noch im Jahr 2015.

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