Maurer vor ihrem eigenen “Hass im Netz”-Prozess: “Wünscht mir Glück”

Maurer vor ihrem eigenen “Hass im Netz”-Prozess: “Wünscht mir Glück”

[responsivevoice_button voice="Deutsch Female" buttontext="Vorlesen"]

Heute – einen Tag vor ihrem eigenen Prozesstermin – bekam Sigrid Maurer noch im Standard-Livechat die Gelegenheit, das “Hass im Netz”-Gesetz zu präsentieren. Im Zuge dessen wünschte sie sich, dass ihr die Standard-Nutzer viel Glück wünschen: „Ich hoffe es kommt zu einem Freispruch (wish me luck)“. Hätte Maurer vom neuen Gesetz profitiert?

Von Bernadette Conrads

Morgen findet der Prozess gegen Sigrid Maurer am Landesgericht Wien statt. Der Andrang wird groß sein: so wurde der Prozess bereits in den großen Schwurgerichtssaal verlegt.

Maurer auf der Anklagebank

Nachdem Maurer am 29. Mai 2018 beleidigende Nachrichten vom Account eines Wiener Craftbeershop-Betreibers erhielt, nahm sie diese während ihrer – unfreiwilligen – Parlamentarischen Auszeit zum Anlass, um ihr Comeback zu starten und sich zur Ikone im Kampf gegen den “Hass im Netz” zu stilisieren.

So rief sie durch Screenshots von den unangenehmen Facebook-Privatnachrichten auf Twitter zu Aktionen gegen den Craftbeershop-Betreiber, Albert L., auf. Der wiederum fühlt sich zutiefst beleidigt und sieht seine wirtschaftliche Existenz durch Sigrid Maurers Aufruf, in denen sie ihn unter anderem als “Arschloch” bezeichnet, bedroht. So wurde sein Geschäft nach Maurers Aufruf zur Zielscheibe täglicher Sachbeschädigungen und Attacken, bis er eine Sicherheitskamera installierte.

Der Bierverkäufer besteht indes darauf, dass er diese Nachrichten an Maurer niemals geschrieben habe. Als sie verschickt wurden, sei er gerade nicht im Geschäft gewesen, in dem auch Bier ausgeschenkt wird. Weil er seine wirtschaftliche Existenz durch Maurers Aufruf auf ihrem Account, der mehrere Tausend Follower hat gefährdet sieht, klagte er Maurer – und gewann in erster Instanz. So wurde Maurer wegen übler Nachrede verurteilt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil später jedoch auf. So beginnt der Prozess gegen Sigrid Maurer morgen von neuem.

Was hätte ihr das Gesetz gebracht?

Dass Sigrid Maurer anlässlich des Gesetzespakets gegen “Hass im Netz” im Standard-Livechat auftreten würde, glaubten wohl die wenigsten. Die Berichterstattung zum Craftbeer-Prozess erfuhr in der Vergangenheit viel Beachtung im Standard, der dazu einen Liveticker führte. So ließ es sich Maurer gleich zu Beginn nicht nehmen, auf das wirkliche Thema aufmerksam zu machen:

“Inhaltlich wäre die Sache mit dem neuen Gesetz anders gelaufen.”, erklärt Maurer. Maurers persönliche Fehde gegen den Bierwirt hielt im Vorfeld immer wieder als Argumentationsgrundlage für die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes her. Die Kommentatoren machen Maurer darauf aufmerksam, dass das nicht besonders wahrscheinlich ist.

Dieser Nutzer sieht nicht ein, wieso sich ein Gericht darum kümmern sollte, welche privaten Nachrichten Sigi Maurer erhält:

Andere Nutzer weisen darauf hin, dass die Nachrichten vom Account des Bierwirts auch mit dem neuen Gesetz nicht strafbar wären:

Hintergrund: Private Nachrichten können auf Facebook ohnehin (nur) vom Empfänger gelöscht werden. Da die Nachrichten im Maurer-Fall (soweit bekannt) nur einmalig versendet wurden, hätte ein Unterlassungsurteil zu keiner Änderung von Maurers Situation geführt. So hätte sie auch trotz des beleidigenden Inhalts der Nachrichten wohl oder übel damit leben müssen, erklärt Nutzer Rudi987:

Nutzer waren verärgert über Maurer

Die Nutzer zeigten sich mit Maurers Antwortstil überhaupt nicht zufrieden. Viele zeigten sich besorgt angesichts der drohenden Zensurwelle im Internet. Sie kritisierten die äußerst vagen Antworten, in denen Maurer vielfach vom “glauben” und “hoffen” sprach.


So antwortete sie auf die Frage hin, wie sie den “Hass” überhaupt definiere, ohne auf bereits geltende, rechtliche Bestimmungen zurückzugreifen: “… Natürlich gibt es auch Hass außerhalb juristisch definierter Grenzen – da wird das Gesetz auch nicht greifen.” und stellte damit die Notwendigkeit des Gesetzespakets unfreiwillig um ein weiteres in Frage.

Die Nutzer fühlten sich von Maurer verarscht und beschweren sich über ihren Antwortstil à la “Wie spät ist es? – Das Auto ist grau.”:

Grün-Wähler springt ab: “Ich habe meine Lektion gelernt”

Im Zuge des Live-Chats zeichnete sich im linksliberalen Standardforum abermals ab, dass sich die Grünen durch das “Hass im Netz”-Gesetz keinen Gefallen in der Gunst der eigenen Wählerschaft getan haben.

Maurer vor ihrem eigenen “Hass im Netz”-Prozess: “Wünscht mir Glück” TEILEN
Share on facebook
Facebook
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
LinkedIn
Share on whatsapp
WhatsApp
Share on telegram
Telegram
Share on reddit
Reddit
Share on email
Email
Ähnliche Artikel
Schlagwörter
NEWSLETTER

Bleiben Sie immer aktuell mit dem kostenlosen Wochenblick-Newsletter!

Neuste Artikel
vor 16 Tagen, 19 Stunden, 23 Minuten
vor 3 Tagen, 23 Stunden, 8 Minuten
vor 4 Tagen, 4 Stunden, 32 Minuten
vor 4 Tagen, 23 Stunden, 9 Minuten