Wie der „Wochenblick“ nach seinen Recherchen exklusiv in Erfahrung brachte, machen alleine Subsidiär Schutzberechtigte nicht weniger als die Hälfte der von der seit 2016 geltenden Mindestsicherungs-Regelung betroffenen Personen in Oberösterreich aus. Der EuGH hat in einem aufsehenerregenden Urteil jüngst bestätigt, dass eine Differenzierung zu „gewöhnlichen“ Asylberechtigten durchaus zulässig sei.
Eine Reportage von Rene Rabeder
Kürzungen für Migranten
Mitte der letzten Woche brachte die türkis-blaue Bundesregierung die Reform und Vereinheitlichung der Mindestsicherung in den Ministerrat ein.
Nach monatelangen Verhandlungen einigte man sich auf ein Modell, das nicht zuletzt Kürzungen für Migranten vorsieht. Von der Höhe her orientiert sich die Mindestsicherung, die im Vollzug wie bislang auch Ländersache bleibt, an der Mindestpension.
863 Euro als Höchstgrenze
863 Euro gibt es künftig als maximale Höchstgrenze pro Monat also – und das zwölf Mal im Jahr. Mehr Spielraum als bisher haben die Länder bei den Wohnkosten, um den nach Region stark unterschiedlichen Mietpreisen Rechnung zu tragen.
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