Dass es eine Steuerreform gab, scheint sich bei der Finanzverwaltung noch nicht herumgesprochen zu haben.
Denn deren Vorauszahlungsbescheide 2016, die die ohnehin schon bis an die Grenze der Belastbarkeit ausgequetschten Bürger erhalten, negieren die seit Jahresbeginn gültigen niedrigen Steuersätze, weil als Basis für die Berechnung der Einkommenssteuer das Ergebnis des Vorjahres herangezogen wird.
Kleinverdiener werden ausgequetscht
So erhalten Tausende von Steuerzahlern heuer überhöhte Vorschreibungen. Der zu viel einbezahlte Betrag wird zwar beim späteren Steuerausgleich wieder gutgeschrieben, erläutern Steuerberater, doch die enormen Zinsgewinne aus der Summe der erhöhten Vorschreibungen streift die Finanzverwaltung beziehungsweise der Staat ein – zu Lasten der Kleinverdiener.
Der Fiskus streift die Zinsen ein
Denn diese bekommen das Retourgeld nur unverzinst zurück. Betroffen von den überhöhten Vorauszahlungsbescheiden sind vor allem Arbeitnehmer oder Pensionisten mit mehr oder weniger kleineren Zusatzverdiensten oder mehreren Dienstverhältnissen, die sich im Steuerrecht nicht gut auskennen oder auch keine Steuerberater beschäftigen.
Antrag einreichen – weniger zahlen!
Doch einfach hinnehmen müssen die Steuerzahler die hohem Vorschreibungen nicht, heißt es dazu aus der Finanzverwaltung, die auch darauf hinweist, dass die Basis der Berechnung für die Vorauszahlung die Steuerschuld der vergangenen Jahre sei, was vom EDV-System faktisch automatisch ausgedruckt wird. Aber alle Betroffenen können formlos einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung beim zuständigen Finanzamt einbringen.
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