Nach Abendessen mit Merkel: Verfassungsrichter als befangen abgelehnt

Verletzung der Neutralitätspflicht

Nach Abendessen mit Merkel: Verfassungsrichter als befangen abgelehnt

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Die Regierungschefin lädt Verfassungsrichter zum gemütlichen Dinner, kurz bevor diese über eine Klage gegen genau diese Regierungschefin entscheiden. Man kennt sich eben, schätzt sich offenbar. Die Verfassungsrichter nehmen die Einladung auch noch an. Das klingt nach einer Geschichte aus einer Bananenrepublik am anderen Ende der Welt. Aber nein, es geht um Angela Merkel und Richter des deutschen Bundesverfassungsgerichts.

Von Achim Baumann

  • Bundesverfassungsgericht entscheidet in Kürze über Verhalten von Merkel in der Sache Thüringen-Wahl („Wahl rückgängig machen!“)
  • Merkel lädt Verfassungsrichter zum Abendessen
  • Diese nehmen an, getagt wird hinter verschlossenen Türen
  • Sind diese Richter nun befangen?

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ein zwar volkstümliches Sprichwort, aber immer mehr Bürger erachten unsere Gerichte als nicht besonders gerecht. Mit einer Ausnahme: Bislang galt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch als relativer Hort der Neutralität und der richterlichen Unabhängigkeit. Allerdings hat der Ruf in den vergangenen Jahren stark gelitten. Juristisch schwach begründete und daher umstrittene Urteile (vor allem zur EU), kritikwürdige Personalien wie die zuvor hochrangig in der Politik tätigen heutigen Verfassungsrichter Peter Müller und Stephan Harbarth oder die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag, bei der Ferdinand Kirchhof auch über ein Gutachten seines Bruders Paul entschied und was nicht als Interessenkollision gewertet wurde, haben zum schleichenden Reputationsverlust beigetragen. Auch die Diskussion um die regelmäßig nach Parteiproporz und nicht nach Befähigung besetzten Richterposten tragen zum steten Ansehensverlust bei.

Hat Merkel ihre Neutralitätspflicht verletzt?

Ab dem 21. Juli muss der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über eine Klage gegen die Noch-Kanzlerin wegen Verletzung ihrer Neutralitätspflicht entscheiden. Merkel hatte noch auf Stippvisite in Südafrika bezüglich der Wahl des FDP-Abgeordneten Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gefordert „dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss“.

AfD lehnt Verfassungsrichter als befangen ab

Geklagt hat die Alternative für Deutschland (AfD). Diese empfindet die Äußerungen als Verletzung der “Neutralitätspflicht”. Wohlgemerkt: nicht den Inhalt der Forderung, der bereits ausreichend skandalös ist, denn die Forderung, eine Wahl rückgängig zu machen, kennt man allenfalls von autoritären Staaten, aber nicht aus Demokratien westeuropäischer Prägung. Nein, es ging darum, dass Angela Merkel dies im Rahmen ihrer Funktion als Regierungschefin von sich gab. Und das hätte sie, so die Auffassung der AfD, nicht gedurft. Zudem fand sich die Forderung ebenfalls auf der Internetseite der Bundesregierung. Auch andere Politiker ihres Kabinetts mussten schon daran erinnert werden, dass Regierungsmitglieder zur Neutralität verpflichtet sind.

So ist es kein Wunder, dass die AfD die Verfassungsrichter, die am Abendessen mit der Kanzlerin teilnahmen, als befangen, ablehnt: „Wenn sich Verfassungsrichter drei Wochen vor einer entscheidenden mündlichen Verhandlung von Verfahrensbeteiligten einladen lassen, dann weckt dies gravierende Zweifel an deren Unparteilichkeit. In einem Prozess gegen Verfassungsorgane gilt dies ganz besonders. Denn in verfassungsrechtlichen Verfahren gilt bezüglich der Unparteilichkeit der Richter ein besonders strenger Maßstab, weil ja das Bundesverfassungsgericht abschließend und ohne Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen könnte, entscheidet“, begründete Stephan Brandner, der stellvertretende Bundessprecher der AfD, das Vorgehen der Partei.

Vertrauen verspielt

Selbst wenn die Klage der AfD Erfolg hat, und die Chancen stehen nicht schlecht, wird das Ergebnis keine großen Auswirkungen haben. Die Kanzlerin tritt nicht nochmals an, am 26. September wird ihr Nachfolger gewählt. Eine Strafe wird nicht ausgesprochen. Dass die Reputation der Kanzlerin unter einer derartigen Einladung zum Abendessen dennoch leidet, ist offensichtlich. Dass Merkel mit einer solchen Einladung an oberste Richter letztlich aber auch das Vertrauen in weitere Verfassungsorgane wie das Bundesverfassungsgericht schädigt, ist ein einmaliger Vorgang – und für den Zustand der Demokratie in der Bundesrepublik höchst bedauerlich.

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