Dieses Urteil schockt Österreich: Obwohl es von Sachverständigen objektivierte Beweisergebnisse gibt, die der Täterversion von einvernehmlichen Sex widersprechen, plädierten dennoch zwei der Schöffenrichter für unschuldig.
Die zwei angeklagten Asylwerber wurden “im Zweifel für die Angeklagten” freigesprochen. „Ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden hatten, habe demnach nicht nachgewiesen werden können“, meldete der Schöffensenat Zweifel an.
“Schwer nachvollziehbar”
„Ich muss das Urteil akzeptieren, wenn auch die Staatsanwaltschaft Gottseidank Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat, so dass es noch nicht rechtskräftig ist. Aber für mich ist es trotzdem schwer nachvollziehbar, weil es einfach vier objektive Beweisergebnisse gibt, die für das Tatgeschehen sprechen und auch für die Täterschaft der Angeklagten“, sagt der Anwalt des Opfers Ewald Stadler.
Keine Drogen, aber Traumatisierung
Sowohl die Verletzungen des Opfers am Rücken, im Oberschenkelbereich und an der Lippe wurden vom Sachverständigen registriert und objektiviert. Auch wurde die Traumatisierung des Opfers eindeutig festgestellt:
„Eine Traumatisierung rührt ja nicht von einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr her, sondern von einer Ausnahmesituation. In dieser Ausnahmesituation war das Mädchen natürlich – während der Vergewaltigung“, argumentiert der Opfer-Anwalt.

Experte: Widersprüche bei Opfern typisch
Entgegen mehrerer Medienmeldungen, die den Fall in Zusammenhang mit Drogenkonsum bringen möchten, gebe es auch hierfür keinen Beweis. Weder in den Haaren noch in dem Blut des Mädchens hätten auch nur geringste Spuren des Cannabis-Wirkstoffes THC nachgewiesen werden können. „So, dass ein Drogenkonsum vollkommen auszuschließen ist“, bekräftigt der ehemalige Volksanwalt Stadler.
Die Zweifel, die der Schöffensenat angab, beriefen sich auf Widersprüche in den fünf Einvernahmen, in die sich das Mädchen verstrickt habe. Der Gutachter, der Psychologe und Psychotherapeut Professor DDr. Giacomuzzi gab jedoch an, dass dieses Verhalten für Traumatisierungsopfer aufgrund der Verdrängungsprozesse typisch wäre. Ein absolut gleiches Wiederholen der Geschichte in allen fünf Einvernahmen würde im Gegenzug das Opfer eher unglaubwürdig werden lassen.

Opfer leidet furchtbar
Zum Vorwurf der Kuscheljustiz bezieht Stadler nur indirekt Stellung, insbesondere zum Urteil des Schöffensenats: „Wir haben im Senat zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter. Ich weiß nicht wie die Abstimmung dort war nur wie sie ausgegangen ist, das war 2:2, das hat der vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Urteilsverkündung ausgeführt. Ich kenne beide Berufsrichter, das sind sehr verständige, sehr erfahrene Richter und sehr gute Juristen. Mehr will ich zu der Entscheidung im Schöffensenat nicht mehr sagen.“

Mädchen geht es “sehr sehr schlecht”
Dem Mädchen gehe es nach dem Urteil laut dem Anwalt “sehr sehr schlecht”. Die Familie war bei der Verhandlung anwesend, aber das Mädchen versuche das mutmaßliche Verbrechen zu verdrängen und möchte damit auch gar nicht mehr konfrontiert werden.
Angeklagte auf freiem Fuß
Stadler ist froh, dass die Staatsanwaltschaft sofort eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Nun muss das Gericht das Urteil ausfertigen und dann hat die Staatsanwaltschaft vier Wochen zeit die Nichtigkeitsbeschwerde auszuführen. Darüber entschieden wird dann zu einem ungewissen Zeitpunkt im Berufungsgericht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Freisprüche vorerst nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten wurden nach den Freisprüchen jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Opferanwalt Ewald Stadler befürchtet, dass diese jetzt untertauchen könnten. In einem OE24-Interview gibt er zu bedenken „Die beiden Täter werden schon in Bälde nicht mehr im Bundesgebiet zu finden sein.“