Der pensionierte OGH-Präsident und Interims-Innenminister, Eckart Ratz, lässt den Medienerlass zur Herkunftsnennung der Täter prüfen. Ex-Innenminister Herbert Kickl hatte mit 1. Mai erlassen, dass Pressesprecher der Landespolizeidirektionen Herkunft und Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen aktiv nennen mussten.
“Will die neue Regierung etwa die Bevölkerung über die Migranten-Kriminalität belügen?”, fragen sich viele unserer Leser nun…
Kickls Erbe wird demontiert
Nur einen Tag nach seiner Angelobung machte sich Eckart Ratz daran, das politische Erbe Herbert Kickls zu demontieren. Der Interims-Innenminister wies das Präsidium an, die Erlasslage zu prüfen und anzupassen. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der NEOS durch Ratz hervor.
Dieser Schritt erfolge „in Hinblick auf die Allgemeine Politik-Empfehlung zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats”.
Nur wenn es unbedingt erforderlich ist
Tatsächlich empfiehlt die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) Verschleierung und Intransparenz: “Die Polizei darf weder den Medien noch der Öffentlichkeit Informationen über die Rasse, die Hautfarbe, die Sprache, die Religion, die Staatsangehörigkeit oder die nationale oder ethnische Herkunft eines Tatverdächtigen zukommen lassen. Der Polizei kann die Verbreitung solcher Informationen nur gestattet werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist und damit ein rechtmäßiger Zweck verfolgt wird, was etwa bei einem Fahndungsaufruf der Fall ist.”