Die rot-rot-grüne Koalition in Berlin hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der unter anderem ein Verbot “rassistischer” Demonstrationen erleichtern soll. Islamisten oder Linksradikale sind von diesem “Versammlungsfreiheitsgetz” indes nicht betroffen sein.
Laut Welt kann eine Kundgebung zügig aufgelöst werden, sofern sie „geeignet oder dazu bestimmt ist, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, „in ihrem Gesamtgepräge an die Riten und Symbole der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft anknüpft“ und dadurch „einschüchternd wirkt oder in erheblicher Weise gegen das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger und grundlegende soziale oder ethische Anschauungen verstößt“.
Man berufe sich auf den Volksverhetzungsparagrafen des Strafgesetzbuches – sowie auf ein Karlsruher Urteil von 2004. Es wirkt jedoch fast, als hätten Rot-Rot-Grün sich dieses Urteil nicht allzu genau durchgelesen. Denn: Damals wurde entschieden, dass eine NPD-Demo eben nicht bloß deshalb verboten werden darf, weil die geäußerten Meinungen herrschenden sozialen oder ethischen Auffassungen widersprechen. Ein allgemeines Mehrheitsempfinden zulässiger Anschauungen sei kein Grund für die Beschränkung der Versammlungsfreiheit.
Wer soll in einer Demokratie auch festlegen, wie “grundlegende soziale und ethische Anschauungen” auszusehen haben? Dass Linke immer und überall Hassverbrechen wittern, dürfte längst bekannt sein – man erinnere sich ans politisch inkorrekte “Blackfacing” beim Krippenspiel oder panische Umbenennungsmaßnahmen von Apotheken, Saucen und Knabberzeug.
Sobald eine Regierung bestimmt, für welche Inhalte demonstriert werden darf und für welche nicht, kann von Demokratie keine Rede mehr sein. Schon beim Versuch des Verbots der großen Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin zeigte sich, dass alle Mittel recht sind, um unliebsame Meinungen und kritische Stimmen zu unterdrücken.