Als “Technischen Prüfer mit Spezialisierung auf Ernährung” will das Unternehmen “Islamic Information Documentation and Certification GmbH” (IIDC) nur Muslime anheuern. Kritiker sind empört, sehen einen Widerspruch zum Gleichbehandlungs-Grundsatz.

Die Firma IIDC bietet Zertifikate an, damit Lebensmittelproduzenten ihre Produkte als “halal” – also für gläubige Muslime rein und essbar – beglaubigen lassen können.
In ihrer PR-Schrift preist die Firma den großen wirtschaftlichen Vorteil an, den die Erschließung des muslimischen Marktes mit sich bringen würde.
Ausnahmen bestätigen die Regel?
Besonders brisant: Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Österreich fordert ganz klar, dass es bei einer gesetzeskonformen Stellenausschreibung keine Einschränkung bei Geschlecht, Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung geben darf.
Doch in der Rechtsauslegung wurden offenbar extra Lücken geschaffen, um sich mit problematischen Fällen nicht auseinander setzen zu müssen!
Religionen werden bevorzugt
So heißt es, dass Ausnahmen gemacht werden dürfen, wenn eines der Merkmale unbedingt für die Ausführung der Tätigkeit notwendig ist. Eine Auflage, die ihre sinnvolle Anwendung z.B. bei Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern oder Mitgliedern einer Männer-Fußballmannschaft findet.
Auch auf “weltanschauliche Organisationen” und Religionsgemeinschaften finden diese Vorschriften Anwendung.

FPÖ liberaler als der Islam-Unternehmen?
Wir fragten bei der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) nach, wie sie als Arbeitgeber die Stellenausschreibungen handhabt. Schließlich setzt sich die Partei als “weltanschauliche Organisation” auch für die Erhaltung des “christlichen Abendlandes” ein.
Dort wird lediglich auf eine geschlechtergerechte Sprache geachtet – aufgrund von religiösen Bekenntnissen werde niemand bevorzugt oder benachteiligt, heißt es.
Gleichbehandlungsanwaltschaft hält sich zurück
Der “Wochenblick” hat bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft nachgehakt. Auf die Anfrage hieß es nur, dass “noch keine umfassende bzw. verbindliche Judikatur” zu den Ausnahmebestimmungen vorliege.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft berief sich auf Univ.-Prof. Dr. Richard Potz, der behauptete “Letztlich müsste das Gericht … entscheiden, ob es sich bei der Zertifizierung von Produkten für Muslime um eine religiöse Angelegenheit handelt – oder nur um eine wirtschaftliche.” Die Ungleichbehandlung aufgrund eines nichtislamischen Religionsbekenntnisses bleibt somit offenbar vorerst geduldet.

Muslimische Parallelgesellschaften
Warum jemand, der eine islamische Schlachtung kontrollieren soll, auch selbst Muslim sein muss, lässt sich abschließend nicht beantworten. Denn das nötige Vorwissen über die Abläufe sowie ausreichende Kenntnisse des Tierschutzgesetzes kann auch ein Nicht-Muslim mitbringen.
Kritiker betonen, der Verdacht liege nahe, dass dieses Unternehmen, das ihre Arbeit als Dienst an den Muslimen versteht, die Bildung von Parallelgesellschaften nur weiter verschärft.
Die Kritiker sehen deshalb in derartigen Stellenausschreibungen einen weiteren Schritt in Richtung muslimische Parallelgesellschaft. Auch in Hamburg sorgte erst kürzlich eine muslimische Unternehmerin mit einer Idee für Furore. Sie wollte ein rein islamisches Einkaufs-Center eröffnen und suchte dafür explizit nur nach muslimischen Händlern.