OÖ-Sozialhilfe neu: “Arbeit und Leistung sollen sich lohnen”

Modell wird gemäß VfGH-Spruch angepasst

OÖ-Sozialhilfe neu: “Arbeit und Leistung sollen sich lohnen”

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Bei einer Pressekonferenz stellten FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und ÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer ihre Pläne vor, wie sie den jüngsten Spruch des Verfassungsgerichtshof dafür nützen wollen, dennoch eine dynamische Sozialhilfe, in der sich Leistung lohnt, auf den Weg zu bringen.

In einer Aussendung, welche dem Wochenblick vorliegt, freuen sich die beiden Politiker darüber, dass das Höchstgericht die Reformen des Sozialhilfegesetzes “im Großteil bestätigt und als rechtmäßig erkannt” hätte. Dies beträfe insbesondere die Verankerung von Arbeitsanreizen, den Fokus auf Spracherwerb und Integrationsbereitschaft sowie die verstärkte Hilfe von Hilfsbedürftigen.

Nur leichte Anpassungen bei OÖ-Modell

Weil allerdings die Koppelung eines guten Drittels der Zahlungen an ausreichende bestehende Sprachkenntnisse als auch die Deckelung bei Großfamilien in der bisherigen Form nicht zulässig ist – der Wochenblick berichtete im Dezember – galt dies auch für das oberösterreichische Modell, das der bundesweiten Regelung als Vorbild diente. Dieses braucht deshalb nun leichte Anpassungen – die prinzipielle Stoßrichtung soll aber dieselbe bleiben.

“Wir bekennen uns klar zur Reform der Mindestsicherung. Unsere Haltung bleibt unverrückbar. Integrationswilligkeit und ausreichende Deutschkenntnisse müssen die Voraussetzungen für die volle Sozialhilfe sein”, so FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr. Positiv stimmt ihn zudem, dass man in Oberösterreich der “Verantwortung jedenfalls rechtzeitig nachgekommen” sei, neue gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. In sieben anderen Bundesländern würde nun hingegen ein “rechtsfreier Raum” bestehen.

“Arbeit und Leistung sollen sich lohnen”

Der Abschaffung des sogenannten Arbeitsqualifikationsbonus will man beikommen, indem man künftig “Sanktionen für Integrationsverweigerer” verhängt. Damit soll sichergestellt werden, dass Sozialhilfeempfänger auch weiterhin die deutsche Sprache erlernen. Verfehlt ein Beihilfebezieher die Vereinbarung dazu, kann ihm künftig für mindestens drei Monate ein Viertel der Zahlung gestrichen werden.

Der Deckel bei Mehrkindfamilien tritt abgeschwächt in Kraft, indem zusätzliche Kinder mit zunehmend geringeren Anteilen des Richtsatzes vergütet werden. Wie Hattmannsdorfer und Mahr gemeinsam betonen gehe es bei der oberösterreichischen Lösung um Gerechtigkeit, und “darum, dass sich Arbeit und Leistung  […] lohnen sollen. Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein.”

Einwanderung ins Sozialsystem eindämmen

Die übrigen Bestimmungen des Gesetzes bleiben ohnehin in Kraft. Das heißt: auch zahlreiche Maßnahmen, welche die Zuwanderung ins Sozialsystem eindämmen sollen, gelten weiterhin. So sind subsidiär Schutzberechtigte nicht mehr zur Sozialhilfe berechtigt, sondern nur mehr zur Grundversorgung. Ausreisepflichtige Fremde, Asylbewerber sowie Personen, die nicht in Österreich leben, sind dezidiert vom Leistungsbezug ausgeschlossen.

Auch diese Punkte waren in der Verfassungsbeschwerde beanstandet worden – wurden aber vom VfGH als rechtmäßig anerkannt. Ebenfalls bestehen bleiben Bestimmungen, wonach eine Verlängerung alle zwölf Monate neu beantragt werden muss, Kürzungen des Arbeitslosengelds nicht mehr durch Sozialhilfe abgefedert werden können und der Bezug bei Nicht-Kooperation in vier Stufen gekürzt werden kann. Auch die Erhöhung des geschützten Vermögens Betroffener auf ca. 5.500 Euro bleibt aufrecht.

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