Bei der ersten Nationalratssitzung im heurigen Jahr mit der neuen schwarz-grünen Regierung holte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl zu einem wahren Rundumschlag aus und kritisierte die Regierungserklärung heftig. Dabei bezeichnete er das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als “kommunistische Tarnorganisation”.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) forderte daraufhin von Kickl die Aussage zurücknehmen, der Freiheitliche verweigerte dies jedoch und bekam jeder Grundlage entbehrend prompt einen Ordnungsruf zugeteilt.
Künftig wieder “Rechtsextremismusbericht”
Das umstrittene Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) soll gemäß dem Regierungsprogramm in der nächsten Legislaturperiode einen jährlichen “Rechtsextremismusbericht” vorlegen und zu diesem Zwecke auf offizielle Zahlen und Daten aus den Ministerien für Inneres und Justiz zurückgreifen. Kickl kritisierte die Pläne der Regierung im Kampf gegen alles was rechts ist und bezeichnete das DOW als “kommunistische Tarnorganisation”.
DÖW-Bezeichnungen vor Gericht zulässig
Der freiheitliche Klubobmann wurde aufgefordert die Beschreibung zu revidieren. Er weigerte sich und bezog sich auf ein Gerichtsurteil, bei dem diese Bezeichnung zulässig ist. Er kassierte dafür trotzdem von Sobotka einen Ordnungsruf.
Für Stefanie Krisper von den NEOS kassierte Kickl den Ordnungsruf “zu Recht”, denn wenn er sage, ein Gerichtsurteil erlaube ihm, das DÖW in dieser Art zu bezeichnen, “dann sagt er schlicht die Unwahrheit – das Gegenteil ist der Fall”.
Wenn #Kickl das @doew_at als “kommunistische Tarnorganisation” bezeichnet, kassiert er zu Recht einen Ordnungsruf. Und wenn er davon spricht, dass ihm ein Gerichtsurteil das erlaube, dann sagt er schlicht die Unwahrheit – das Gegenteil ist der Fall: https://t.co/2WyVl3eOEz
— Stephanie Krisper (@steffi_krisper) January 10, 2020
Frau Krisper dürfte anscheinend schlecht recherchiert haben, denn das Oberlandesgericht Wien stellte in einem Verfahren im Jahr 1998 rechtskräftig fest, dass Beschreibungen des DÖW wie “Privat-Stasi”, “kommunistische Tarnorganisation” oder “polypenartige Institution” keinen Wertungsexzess darstellen und auf einer Sachverhaltsgrundlage stehen.
Die gesamte Rede von Herbert Kickl können Sie, werte Leser, hier auf YouTube nachsehen:

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