Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem jüngsten Urteil die Mindestsicherungsregelung in Bezug auf die Deckelung in Oberösterreich, die derzeit für alle Bezieher gilt, in weiten Teilen bestätigt.
Es liege keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vor, so der VfGH. Die Regelung sieht grundsätzlich eine Obergrenze von 1512 Euro pro Haushalt vor.
„Das oberösterreichische Modell ist bestätigt“
„Dem Grunde nach ist mit dem vorliegenden VfGH-Erkenntnis das oberösterreichische Modell bestätigt“, sagten ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion. Das Höchstgericht in Wien sehe keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS).
„Die Summe der gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet, dass ein zur Vermeidung sozialer Notlagen ausreichender Betrag zur Verfügung steht“, so Mahr und Hattmannsdorfer.

„Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes”
Der Deckel wurde in Oberösterreich bei 1512 Euro pro Haushalt aufgesetzt. Ausnahmen sind Pflege- oder Rehageld-Bezieher, Arbeitsunfähige, Menschen mit Beeinträchtigung, Pflegende oder Personen mit Kleinkindern.
„Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde unser oberösterreichisches Modell bestätigt. Die Deckelung ist keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“, so FP-Klubobmann Mahr exklusiv gegenüber dem „Wochenblick“.
Vorreiterrolle für Oberösterreich
Oberösterreich ist somit für Mahr ein klarer Vorreiter bei der Reform der Mindestsicherung. „Unsere Ansätze sind daher auch in die Bundesregelung eingeflossen, weshalb die aktuelle Entscheidung natürlich auch diese festigt. Welche Auswirkungen die bundeseinheitliche Regelung auf Oberösterreich haben wird, werden wir im Frühjahr 2019 näher wissen. Klar ist, dass auch hier der Leistungsgedanke in den Vordergrund gerückt werden wird“.
„Soziale Fairness ist gestärkt”
Auf die Frage nach der sozialen Fairness des Modells antwortete der Klubobmann dem “Wochenblick”: “Die soziale Fairness haben wir mit unserer Reform sogar gestärkt. Durch die Deckelung haben wir einen ausgewogenen Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geschaffen. Wir kamen damit dem Mehrheitswillen der österreichischen Bevölkerung nach, für mehr Leistungsgerechtigkeit und Arbeitsanreiz in unserem Sozialsystem zu sorgen”.