Schallende EU-Ohrfeige für Österreich

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Zwei afghanische Familien beriefen gegen ihre Abschiebung von Österreich nach Kroatien. Der Fall landete beim EuGH. Die dortige Generalanwältin meint, dass in diesem Fall die Dublin-III-Verordnung nicht gelte, wonach das erste sichere Land der Einreise für ein Asylverfahren zuständig ist.

Ihre Begründung: weil Transitländer wie Österreich die massenhaften Grenzübertritte von Migranten toleriert und die Ein- und Durchreise sogar unterstützten, handle es sich zwar um keine legale – aber auch keine illegale Einreise. Dafür sei Dublin III nie gedacht gewesen. Die Einschätzung ist nicht bindend für den EuGH, gibt aber oft die Richtung für Entscheidungen vor.

Gesetzesbruch von Faymann & Co.

Sie macht aber auch den unfassbaren Gesetzesbruch des damaligen Bundeskanzlers Werner Faymann und anderer EU-Regierungschefs deutlich: Weil sie die illegale Zuwanderung unbekannter Massen – zumeist ohne Papiere – ermöglichten, verschafften sie diesen Menschen einen „quasi-legalen Status“.

Die Afghanen kamen 2015, im Tross des Migrationsansturmes, nach Griechenland und via Kroatien nach Österreich, wo sie Asyl beantragten.

Auf rechtmäßige Rückführung verzichtet

Eine Rückführung nach Griechenland schloss unsere Regierung aus, dort bestünden „systemische Mängel im Asylverfahren“. Unter Berufung auf Dublin III verwies man sie nach Kroatien. Die Afghanen widersprachen: Kroatien habe sie durchgewinkt, sie seien also legal nach Österreich gekommen.

Auch im Fall eines Syrers, der über den Westbalkan nach Slowenien kam, war man im EuGH ähnlicher Meinung. Kroatien erlaubte ihm die Durchreise und organisierte seine Weiterreise nach Slowenien. Als er dort um Asyl ansuchte, verwies man ihn auf Kroatien, das ihn aufnehmen wollte. Der Syrer wollte aber in Slowenien bleiben.

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