Schweizer Kantone, die Asylbewerber nicht in jene Länder zurückführen, wo gemäß der sogenannten Dublin-Regel erstmals der Asylantrag gestellt wurde, erhalten eine Rechnung vom Bund. Das ist laut neuem Asylgesetz möglich. Von der Regelung berichteten bereits Ende Juli Schweizer Medien – international fand sie jedoch kaum Beachtung.
Ein Bericht von Kornelia Kirchweger
167 Versäumnis-Fälle zu je 20.000 Franken
Verabsäumt ein Kanton die Rückführung innerhalb der Frist von sechs Monaten – etwa nach Italien oder Frankreich- musste bisher nämlich die Schweiz ein teures, nationales Verfahren durchführen.
In 167 Fällen hat der Bund laut Schweizer Medien nun die Kosten für ein Asylverfahren einem Kanton übertragen. Ein solches Verfahren kostet jeweils rund 20.000 Franken. Besonders häufig hat es den Kanton Waadt getroffen, nämlich bei 93 Fällen. In Neuenburg waren es 29 Fälle, in Genf 21.

Zahnlose Hürden für Migranten aus Eritrea
Hat ein Kanton aber gute Gründe, auf eine Dublin-Rückschaffung zu verzichten, gibt es keine Strafe vom Bund. Das können etwa medizinische Gründe sein – wenn eine Person etwa in Quarantäne ist. Oder eine Haftstrafe, die der Asylsuchende absitzen müsse. Manchen Kantonen sind aber wegen eigener Gesetzte die Hände gebunden. Etwa in Waadt. Dort ist etwa eine Rückführung verboten, wenn ein Antrag auf Nothilfe, beispielsweise Essen und Unterkunft, gestellt wurde.
Die meisten Asylwerber in der Schweiz kommen aus Eritrea – zurzeit sind knapp 27.000 Eritreer im Land. Hauptgrund für ihre Flucht ist der „Nationaldienst“ in ihrem Heimatland, der Jahre dauern kann. Er umfasst nicht nur das Militär, sondern auch Arbeiten in der Landwirtschaft, Minen sowie am Bau in staatlichen Unternehmen. Daher flüchteten viele Minderjährige, die nicht in den Nationaldienst wollen. Aber auch Deserteure.
Asyl-Lobbyisten gehen gegen Verschärfung vor
Neuerdings wird dieser Nationaldienst in der Schweiz aber nicht mehr als Asylgrund gewertet. Der Vergleich mit Zwangsarbeit wird nicht akzeptiert. In der Praxis ändert das aber nichts. Eine Zwangsrückführung ist nicht möglich, da es kein Abkommen zwischen beiden Ländern gibt. Und freiwillig geht niemand zurück. Gegen die aktuelle Verschärfung wollen Asyl-Lobbyisten jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgehen.