Tierschützer entsetzt: Oberhauser verbietet Stachel-Halsbänder nicht

Tierschützer entsetzt: Oberhauser verbietet Stachel-Halsbänder nicht

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Die geplante Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz seitens der Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) ruft Empörung bei vielen Kritikern hervor. Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ spricht sogar von einem Rückschritt zu ost- und südeuropäischen Verhältnissen.

Bereits über 250 Personen und viele Organisationen haben Stellungnahmen zu dem umstrittenen Entwurf abgegeben.

Gefahr: Babykatzen müssen verhungern

Ein besonders heikler Punkt ist die mögliche Aufhebung der Kastrationspflicht für Bauern- und freilaufenden Katzen. Durch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere kommt es immer wieder zu schlimmen Fällen bei denen verwahrloste Streuner an Krankheiten oder Parasiten zugrunde gehen. Auch, dass Bauern kleine Kätzchen, für die sie keine Abnehmer finden, töten oder einfach ihrem Schicksal überlassen ist weithin bekannt.

Verschlimmernd kommt noch hinzu, dass in der freien Wildbahn viele der kleinen Babykatzen nicht überleben können und meist noch tragisch verenden, während die Mutterkatze noch ihr Möglichstes versucht, um die Kleinen durchzubringen…

Probleme bekannt, werden aber ignoriert

Die Tierschutzverordnung von 2009 führte die Kastrationspflicht noch mit der Argumentation „Mit dieser Bestimmung soll das Tierleid der streunenden Katzen vermindert werden, die vermehrt schweren Infektionskrankheiten, Verletzungen durch Kämpfe um weibliche Tiere, Schwächung durch regelmäßige aufeinander folgende Geburten, hoher Welpensterblichkeit, schlechter Versorgung, Verwurmung und Hautparasiten ausgesetzt sind“, ein. Der gegebenen Problematik ist man sich also durchaus bewusst. Diese werde im neuen Gesetzesentwurf aber einfach ignoriert, betonen die Tierschützer.

Stachel-Halsband weiterhin erlaubt

Sogar das Kettenhundeverbot, das 2005 zum Schutz der Tiere erlassen wurde, könnte wieder wegrationalisiert werden. Der schwammig formulierte Gesetzestext lässt auch längeres Anbinden – wenn man z.B. eine ganztägige Freizeitaktivität plant – zu.

Auch Brutalo-Methoden bei der Haltung von Diensthunden wie ein Stachel-Halsband, das als Korallenhalsband bekannt ist und auf Zug zentimeterlange Dornen schmerzhaft in den Hals des Tieres bohrt, sind weiterhin erlaubt. “Die Korallenhalsbänder sind eine Notwendigkeit, da Diensthunde einer Waffe gleichzusetzen sind”, betonte das zuständige Ministerium für Gesundheit und Frauen auf “Wochenblick”-Anfrage.

Im Wortlaut:

Konkret heißt es innerhalb des geänderten Tierschutzgesetzes unter Paragraph 5, Absatz :

“Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden. Unter einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens 3,5 mm zu verstehen (…)”

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