UNO ermöglicht Klima-Asyl: Im Notfall keine Rückweisung möglich

Kein Nachweis notwendig

UNO ermöglicht Klima-Asyl: Im Notfall keine Rückweisung möglich

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Paukenschlag in Sachen Klima-Asyl! Der UNO-Menschenrechts-Ausschuss (OHCHR) hat jetzt eine weitreichende Grundsatz-Entscheidung getroffen: Asylanträge von Menschen, deren Leben in ihrem Land durch eine Klimakrise bedroht ist, dürfen nicht zurückgewiesen werden. Klima-Asylwerber müssen zudem NICHT nachweisen, ob ihnen tatsächlich der behauptete Schaden bei Rückkehr ins Heimatland droht. Die UNO hat damit den Weg für Klima-Asyl freigemacht.

Ein Bericht von Kornelia Kirchweger

Europa kann sich warm anziehen

Die UNO-Entscheidung ist zwar für die Länder formal nicht bindend, weist jedoch auf rechtliche Verpflichtungen hin, die die Länder nach internationalem Recht haben. Und deren gibt es viele. Damit schafft es die UNO endlich, ihre langjährige Forderung nach mehr Wegen für „legale Migration“ endlich durchzusetzen. Jetzt eben im Namen des Klimawandels. Allmählich wird in diesem Licht auch das Trommeln des Klima-Notstandes verständlich. Europa kann sich jedenfalls jetzt schon auf Klima-Asylanträge aus der ganzen Welt vorbereiten.

Neuseeland gegen Kiribati

Hier die Vorgeschichte: Ioane Teitiota, von der Pazifik-Insel Kiribati, beantragte 2015 Klima-Asyl in Neuseeland. Er wurde abgelehnt und samt Frau und Kindern wieder zurückgeschoben. Seine Asyl-Begründungen: die Bevölkerung auf der Insel sei von 1.641 im Jahr 1947 auf 50.000 im Jahr 2010 gestiegen, da andere Inseln unbewohnbar wurden. Dies habe zu Gewalt und sozialen Spannungen geführt. Wegen der zunehmenden Versalzung sei Trinkwasser knapp und die Ernten gefährdet. Kiribati sei in 10–15 Jahren nicht mehr bewohnbar, sein Leben sei in Gefahr, wenn er dort bleibe. Neuseeland habe gegen sein Recht auf Leben verstoßen, argumentierte er.

… Recht auf Leben in Würde

Der UNO-Ausschuss entschied zwar, dass Neuseeland nicht gegen das Recht auf Leben verstoßen habe (für Teitiota keine gute Nachricht). Denn trotz der schwierigen Situation auf Kiribati könne man geeignete Schutzmaßnahmen setzen und notfalls die Bevölkerung evakuieren. Eine Person, die aus Klimagründen Asyl beantragt, müsse aber NICHT nachweisen, dass ihr bei Rückkehr in die Heimat unmittelbar Schaden droht. Denn dieser könne plötzlich (schwere Stürme und Überschwemmungen) oder langsam eintreten (steigender Meeresspiegel, Bodenverschlechterung). Deshalb können Menschen „über die Grenzen gehen“, um Schutz vor Klimawandel-Schäden zu finden. Bei extremen Risiken – etwa wenn ein Land unterzugehen drohe – dürfe zudem ein Asylantrag nicht zurückgewiesen werden (non-refoulement obligation). Denn in solchen Fällen gelte das „Recht auf ein Leben in Würde“. Die internationale Gemeinschaft müsse daher – im eigenen Interesse – alles daran setzen, um vom Klimawandel bedrohte Länder zu unterstützen.

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