Der Prozess gegen die Identitäre Bewegung wurde heute in Graz beendet. Alle 17 Angeklagten wurden freigesprochen.
Im Zentrum der Anklage der Staatsanwaltschaft Graz standen die Bildung einer kriminellen Vereinigung und die Verhetzung. Die 17 Anhänger – 16 Männer und eine Frau – wurden jedoch heute Vormittag am zehnten und letzten Verhandlungstag freigesprochen.
Urteile noch nicht rechtskräftig
Der Richter sah lediglich bei zwei Beschuldigten Sachbeschädigung und eine Körperverletzung sowie Nötigung als erwiesen an. Der Vorwurf stand im Raum, ein Beschuldigter habe einem Uni-Rektor vorgeblich in den Bauch geschlagen. Ein Angeklagter wurde zu 720 Euro Geldstrafe verurteilt, ein anderer zu 240 Euro.
Damit endet der von der Staatsanwaltschaft umfassend vorbereitete Prozess. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

IB-Infostand: Gewalt ging von Links aus
Ebenso brisant: Hinsichtlich eines angemeldeten Infostands der “Identitären Bewegung” am 25. April in Linz, bei der es zu Ausschreitungen kam, stellte das Innenministerium jetzt in einer Anfragebeantwortung fest, dass die Gewalt von linken Gegendemonstranten ausging. Dabei gab es zwei Festnahmen!
“Eine Person aus dem Kreis der Gegendemonstranten wurde gemäß §§ 81 Abs. 1 (Störung der öffentlichen Ordnung) und 82 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (Agressives Verhalten), § 285 Strafgesetzbuch (Verhinderung oder Störung einer Versammlung) und § 3 Abs. 1 Oberösterreichisches Polizeistrafgesetz (Schutz vor störendem Lärm) angezeigt. Die zweite Person aus dem Kreis der Gegendemonstranten wurde gemäß § 82 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (Agressives Verhalten) sowie §§ 84 (Schwere Körperverletzung) und 269 Strafgesetzbuch (Widerstand gegen die Staatsgewalt) angezeigt”, heißt es in der Anfragebeantwortung von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl.