Ein Kommentar von Kornelia Kirchweger
Ungarn setzt sich jetzt gegen ein absurdes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Wehr: Das Land wurde im März zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro Schadenersatz an zwei Asylwerbern aus Bangladesch verurteilt, wie u.a. “Die Presse” berichtete.
Der Vorwurf des EGMR: die Asylanträge seien nicht sorgfältig abgewogen worden, die Abschiebung sei pauschal erfolgt und es sei zweifelhaft, ob Serbien ein sicheres Land sei.
Bestrafung wegen Einhaltung der Schengen-Regeln
Im Gespräch mit dem “Wochenblick” bezeichnete das Pressebüro der ungarischen Botschaft in Wien das Urteil als „absurd“. In jedem Fall werde die ungarische Regierung Einspruch gegen dieses Urteil erheben und alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.
Die beiden Migranten kamen im September 2015 über Griechenland mit tausenden anderen Flüchtlingen über die Balkanroute nach Ungarn. Gemäß den Schengen-Regeln wurden sie – zusammen mit anderen – nach Serbien zurückgeschoben. Serbien wurde von Ungarn 2015 als sicheres Land eingestuft. Die beiden Bangladeschis werden von Anwälten des Helsinki Komitees beraten und vertreten. Sie haben auch den Fall vor den EGMR gebracht.
Ungarn verschärft Migrationsgesetz
Weil die geltende Asylregelung der EU ständig missbraucht wird, Asylwerber sich unkontrolliert, vor Abschluss ihres Asylverfahrens, kreuz und quer durch die EU bewegen und dies auch ein Sicherheitsrisiko mit sich bringt, hat Ungarn sein Migrationsgesetz verschärft. Migranten, die illegal nach Ungarn kommen oder im Land aufgegriffen werden, müssen jetzt in Transitzonen ihr Asylverfahren abwarten.
Es steht jedem aber frei, in das Land, aus dem er nach Ungarn kam, zurückzugehen. Für die Gesamtdauer des Asylverfahrens ist medizinische und andere notwendige Versorgung garantiert. Unbegleitete Minderjährige werden in Kinderheimen in Ungarn gebracht und dort versorgt.
Allen Antragstellern steht unentgeltliche juristische Beratung, Kontakt zum Helsinki Komitee und Dolmetschung zur Verfügung. Diese Neuregelung soll im Einklang mit dem Unionsrecht stehen, insbesondere mit dem Schengen-Abkommen, das Ungarn verpflichtet, seine EU-Außengrenze zu schützen.
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