VfGH: Sozialhilfe für Migranten-Clans auch ohne Deutsch

Höchstgericht kippt türkis-blaues Prestigeprojekt

VfGH: Sozialhilfe für Migranten-Clans auch ohne Deutsch

Von der geplanten Sozialhilfereform hätten vor allem österreichische Staatsbürger profitiert. Kinderreiche ausländische Großfamilien wären schlechter gestellt worden als unter bestehenden Regelungen.
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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag in Wien die von ÖVP und FPÖ beschlossene Sozialhilfe-Reform gekippt. Ausländische Mehrkindfamilien und Menschen ohne Sprachkenntnisse dürften demnach nicht benachteiligt werden.

Höchstsatz verfassungswidrig

Das Höchstgericht sieht in der Reform eine „sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“. Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz der Sozialhilfeleistung für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind fünf Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt.

FPOÖ-Klubobmann Herwig Mahr hatte zuletzt gefordert, dass Wohnbeihilfebezieher Deutschkenntnisse vorweisen müssen

Familenclans benachteiligt

Die türkis-blaue Bundesregierung hatte geplant, den Arbeitsanreiz für Sozialhilfebezieher (ursprünglich Mindestsicherung) zu erhöhen, in dem kinderreichen Familien mit Migrationshintergrund pro weiterem in die Welt gesetzten Kind weniger Sozialhilfe bekommen. Laut dem damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz hätten vor allem tschetschenische Großfamilien von der Mindestsicherung alt profitiert.

Sozialhilfe auch ohne Deutsch

Außerdem hätte die Sozialhilfe an Sprachkenntnisse gekoppelt werden sollen.  Auch dieser Teil der Reform wurde vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Geht es nach den Höchstrichtern sollen Empfänger die Sozialleistung auch ohne Deutschkenntnisse erhalten. Pikant: Der VfGH gibt in seinem Urteil bekannt, dass Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (selbständiger Sprachgebrauch) nicht nötig seien, um in Österreich an eine Arbeit zu kommen.

Seibert beschäftigte sich in seiner Kolumne “Chefsache” immer wieder mit der Mindestsicherungsreform.

Sozialhilfe hätte Mindestsicherung ersetzt

Die Sozialhilfe vulgo Mindestsicherung ist derzeit noch Angelegenheit der Bundesländer. Lediglich Oberösterreich und Niederösterreich haben ihre Modelle für die Sozialhilfe an die Bundesvorgabe angeglichen. Die Stadt Wien kocht weiter ihr eigenes Süppchen und hatte bereits angekündigt, die Vorgabe nicht umsetzen zu wollen.

Seibert: Schaden für Österreich

„Wochenblick“-Chefredakteur Christian Seibert sieht nach dem Entscheid großen Schaden auf den Sozialstaat Österreich zukommen: „Das Vorhaben, die Mindestsicherung bundeseinheitlich unter der Sozialhilfe zusammenzufassen, war ein richtiger Schritt der türkis-blauen Bundesregierung. Mit den geplanten Maßnahmen wäre es gelungen, die Sogwirkung Österreichs auf Migranten deutlich zu verringern. Dass man eine staatliche Transferleistung, für die eine steuerzahlende Allgemeinheit aufkommt, nicht an B1-Deutschkenntnisse binden darf, zeigt auf, dass sich die Institutionen des Staates wieder deutlich links ausrichten.“

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