In Italien haben Gerichte die Strafen von Mördern nachträglich reduziert, da diese laut Gutachten sogenannten „Killer-Gene“ besitzen würden. Beispielsweise sei der Täter aus Nordafrika somit nicht voll „schuldfähig“.
„Bislang war die ‚Psyche’ oder die fremde ‚Kultur’ eine willkommene Ausrede, weshalb kriminelle Migranten nicht mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden könnten …
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Künftig dürften wohl auch die Gene ein Grund sein, um den Tätern nicht die volle Verantwortung für ihre Morde anlasten zu müssen,“ vermutet der freie Journalist Stefan Magnet in seinem aktuellen Aufdecker-Video auf Wochenblick.TV
Italienische Gerichte als Vorbild für EU?
2011 entschied ein Gericht in Como nahe Mailand, dass ein Mord nur dann vollwertig als Mord angesehen werden kann, wenn der Täter oder die Täterin kein „Killer-Gen“ in sich tragen würde. Strafmilderung für den Mörder ist dann die Folge. Und das war nicht die erste Entscheidung. Die erste Entscheidung war bereits 2009 in Triest, wo italienische Richter einem nord-afrikanischen Mörder eine Strafmilderung von einem Jahr zugestanden, weil er sogenannten „Killer-Gene“ hätte, die ihn also nicht voll schuldfähig machen würden.