Seit 15 Jahren findet am 20. Juni der „Weltflüchtlingstag“ statt. Es handelt sich um einen Aktionstag der „Vereinten Nationen“, der auch in Österreich Anlass für politische Stellungnahmen ist. Ein Blick auf die aktuellsten Asylzahlen in Österreich zeigt, dass auch im Vormonat (Mai 2016) 70,33% der Asyl-Antragsteller Männer waren. Die meisten Anträge kamen von Männern aus Afghanistan, erst an zweiter Stelle stehen die Syrer. Unter den weiteren Asylwerbern sind auch zahlreiche Antragsteller aus Afrika (Somalia, Nigeria, Marokko…).
Flüchtling – Ein Begriff im Wandel
Wer vor ein paar Jahren von „Heimatvertriebenen“ oder „Flüchtlingen“ sprach, meinte in der Regel die vertriebenen Deutschen aus den deutschen Ostgebieten mit Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Flüchtlingskolonnen fliehender Deutscher von 1945, die vielfach auch in Oberösterreich eine neue Heimat gefunden haben, bestanden überwiegend aus Frauen und Kindern. Die heutigen Fliehenden sind im Schnitt 70% Männer, und flüchten nicht in die nächstgelegenen sicheren Regionen, sondern durchqueren zahlreiche Grenzen und Meere.

Die Genfer Flüchtlingskonvention bestimmt, dass nur die persönliche Verfolgung eines Menschen „durch die er in seinem Leben oder seiner Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist“ schutzwürdig ist. Flüchtlinge sind also gemäß Definition nur jene, die tatsächlich vor Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen fliehen und gemäß Genfer Flüchtlingskonvention zu behandeln wären.
Auf Syrer, die tatsächlich vor dem Krieg in ihrer Heimat in die Nachbarländer fliehen, trifft das zu. Sobald diese Syrer jedoch weiterziehen, sind sie keine Schutzsuchenden mehr, sondern Wohlstandssuchende: Wer aus einem Zeltlager in der Türkei aufbricht, weil es dort keine Perspektive gibt, flieht von dort nicht unmittelbar vor Krieg. Aus Flüchtlingen werden dann nämlich Reisende, die zwar fliehen, aber fliehen eben vor Armut und Perspektivlosigkeit, nicht vor Krieg.
Staatsrechtler sieht tausendfachen Rechtsbruch
Der Staatsrechtler Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider leitete 2015 juristische Schritte gegen die deutsche Bundesregierung ein, weil er tausendfachen Rechtsbruch der eigenen Regierung verortete. Gemäß der geltenden Gesetze (nationale wie EU-Dublin-Verordnungen) muss ein Asylwerber im ersten sicheren Land einen Antrag auf Asyl stellen. Da dies aber tausendfach nicht geschieht, wird geltendes Recht gebrochen. Schachtschneider: „Alle, die auf dem Landweg kommen, sind vorher in sichere Staaten gelangt, in denen ihre Verfolgung oder Bedrohung spätestens beendet war, wenn sie nicht schon vorher in Lagern sicherer Länder Schutz gefunden hatten. Keiner von diesen Fremden ist schutzbedürftig.“ Alleine von Jänner bis Mai 2016 reisten über 100.000 Einwanderer von Süden durch Österreich nach Deutschland. Dort angekommen sind sie am Ziel und werden als „Flüchtlinge“ aufgenommen.
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