Erst am Donnerstag wurde das überarbeitete Gesetz gegen Hass im Netz im Bundesrat verabschiedet, das mit Jänner 2021 in Kraft tritt. Doch jetzt stellt sich heraus: Das bereits beschlossene Gesetz verstößt größtenteils gegen EU-Recht – und wird daher wohl nicht zur Anwendung kommen. Die Verschärfung des Verhetzungsparagraphen kommt dennoch.
Anfang September stellten Justizministerin Alma Zadić, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab sowie die Klubobfrau der Grünen Sigi Maurer das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor. Wochenblick berichtete. Kritiker befürchten die Zensur des Internets und sehen die Meinungsfreiheit gefährdet. Doch jetzt stellt sich heraus: es wird großteils am EU-Recht scheitern. Das Gesetz reiht sich damit in eine Kette rechtswidriger Verordnungen und Gesetze der türkis-grünen Regierung ein, die im Nachhinein aufgrund ihrer falschen Erzeugung aufgehoben werden mussten oder zum Teil keine Gültigkeit hatten.
EU-rechtswidrig
Durch das Hass im Netz-Gesetz sollten internationale Unternehmen wie Facebook und Twitter dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte auf ihren Plattformen binnen 24 Stunden zu löschen. Wie der Standard berichtet, teilte die EU-Kommission der Regierung im Zuge des Notifizierungsverfahrens mit, dass das Gesetzespaket EU-rechtswidrig sei.
Scheitern an Zuständigkeit
Das Gesetz verstoße gegen die E-Commerce-Richtlinie, klärte die EU gegenüber der Bundesregierung auf. Denn diese sieht vor, dass Online-Dienstanbieter lediglich dem Gesetz jenes Landes unterliegen, in dem sie ihren Firmensitz haben. Österreich darf deswegen keine strengeren Vorgaben für die internationalen Unternehmen aufstellen, als jenes Land, in dem sich der Firmensitz befindet. Facebook verfügt zum Beispiel über einen Firmensitz in Irland und würde innerhalb der EU daher irischem Recht unterliegen.
EU sieht keine Dringlichkeit
Durch ein Dringlichkeitsverfahren könnte diese Vorschrift umgangen werden. Die Regierung strengte zwar ein solches Verfahren an, sei aber mit dem “Hass im Netz”-Gesetz an den Voraussetzungen gescheitert. Die Bedingungen seien laut der EU-Kommission nicht erfüllt worden. Die von Österreich vorgesehene Abweichung vom Herkunftslandprinzip scheitert daher. Österreich konnte die EU im Zuge des Verfahrens nicht davon überzeugen, dass eine wirkliche Dringlichkeit gegeben sei.
Nur österreichische Unternehmen werden sanktioniert
Das Gesetz wird zukünftig also nur für österreichische Unternehmen Gültigkeit haben. Dabei haben Edtstadler und Co. stets beteuert, US-Giganten durch das Gesetz gegen Hass im Netz in ihre Schranken zu weisen. Da aber das EU-Recht im Stufenbau der Rechtsordnung über dem Österreichischen steht, wird es nur bei österreichischen Unternehmen zur Anwendung kommen. Einzige Einschränkung: Das Gesetz soll für Unternehmen mit mehr als 100.000 Nutzern oder einem Jahresumsatz von mehr als 500.000 Euro gelten.
Edtstadler dennoch zuversichtlich
Edtstadler zeigte sich gegenüber dem Standard zuversichtlich, dass es im Laufe der nächsten Jahre zu einer EU-weiten Verordnung komme und kündigte an: “bis dahin werden wir mit dem Kommunikationsplattformengesetz in Österreich vorangehen und im Kampf gegen Hass im Netz Tempomacher in Europa sein.” Hinkünftig soll auf EU-Ebene der Digital Services Act zu tragen kommen, der das Internet in Europa kontrollieren soll.
Verschärfung des Verhetzungsparagraphen bleibt
Die Verschärfung des Verhetzungsparagraphen ist von der EU-Ablehnung nicht betroffen. Sie wird dennoch zum Zuge kommen. Damit werden künftig auch Beleidigungen gegen eine Einzelperson auf Grundlage des Verhetzungsparagraphen verfolgbar. Bisher zog dieser nur bei Beschimpfungen, die eine ganze Gruppe in ihrer Menschenwürde verletzen.