Nachdem der„Wochenblick“ das Thema Gewalt in AMS-Kursen exklusiv enthüllt hat, kam es nun vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem regelrechten Skandal-Urteil: Das Gericht gab einem Mann Recht, dem das Arbeitslosengeld wegen Drohungen während der Fortbildung gestrichen worden war. Die Begründung: Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Gegenüber dem “Wochenblick” bezieht Oberösterreichs FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr nun Stellung!
Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam Recht. Lesen Sie dazu auch den exklusiven „Wochenblick“-Bericht, in dem ein AMS-Trainer exklusiv auspackt!
Teilnehmer fühlten sich sogar bedroht
Im vom BVwG behandelten Fall wurde ein Kurs massiv gestört, Kursteilnehmer fühlten sich sogar bedroht. Dennoch scheint laut BVwG der Ausschluss aus der Maßnahme „eine übereilte Entscheidung der Clearingtrainerinnen gewesen zu sein“, heißt es in dem Urteil.
Es sei davon auszugehen, „dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der erste war, der sich unangemessen verhalten hat“.
FPÖ-Mahr: „Grenze ist überschritten!“
„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‘Stopp! Grenze überschritten!’“, stellt der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr als Reaktion auf dieses Urteil unmissverständlich fest. „Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht er weiters.

„Wochenblick“ brachte den Stein ins Rollen
Nach den brisanten „Wochenblick“-Exklusiv-Recherchen zum Thema AMS konstatiert Mahr: „Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“.