Eine syrische Familie, die aus Griechenland kommend nach Deutschland einreiste, darf nicht dorthin rücküberstellt werden, berichtet das Wochenblatt. Regensburger Richter entschieden nämlich, dass Griechenland nicht automatisch als sicheres Land einzustufen sei. Dies betreffe vor allem die schutzwürdigen Interessen von Klein- und Kleinstkindern. Diesem Urteil könnten künftig auch andere Richter folgen.
Ein Reportage von Kornelia Kirchweger
Ausreisebescheid der Behörde wird ignoriert
Die kurdisch-syrische Familie suchte im Oktober 2016 in Griechenland um Asyl an, hatte für dort eine gültige Aufenthaltserlaubnis und kam mit dieser im August 2017 nach Bayern. Dort beantragte sie erneut Asyl. Per Amtsbescheid vom April 2018 wurde die Familie aufgefordert, Deutschland innerhalb von 30 Tagen zu verlassen. Denn Griechenland sei ein sicheres Herkunftsland. Schutzberechtigte haben in Griechenland dieselben Rechte wie Einheimische: also Zugang zu Bildung, zur Gesundheitsvorsorge, zum Arbeitsmarkt und zur Sozialversicherung.
Asyl in Deutschland besser
Die Familie reichte Klage ein. Begründung: die Kinder können in Griechenland nicht zur Schule gehen, es gebe weder Wohnung noch Arbeit, das Ziel sei ohnehin Deutschland gewesen. Die Ehefrau sei nur durch Zufall nach einer schweren Leberentzündung in ein Krankenhaus gebracht worden. Sie leide an einer Haut- und Rheumaerkrankung, die in Griechenland nicht behandelt werde. Sie gehe lieber nach Syrien als zurück nach Griechenland. Sie wolle wegen der Zukunft ihrer kleinen Kinder in Deutschland bleiben. Sie sei schwanger nach Bayern gekommen und habe dort 2017 entbunden. Sie würden in Griechenland auf der Straße stehen.
Menschenrechte schützen vor Rückführung
Die Regensburger Richter entschieden im Jänner 2019, dass Griechenland nicht automatisch als sicheres Herkunftsland zu sehen sei. Auf Grundlage der Menschenrechtskonvention stehe der Familie ein Abschiebeverbot zu. Die Schutzpflicht werde nämlich auch verletzt, wenn die Lebensverhältnisse in Griechenland unmenschlicher oder erniedrigender sind. Die griechischen Standards entsprechen zwar den europäischen, Deutschland müsse aber überprüfen, ob der notwendige Schutz im speziellen Fall der Familie auch da sei. Im aktuellen Fall sei aber Deutschland verantwortlich, wenn ein total vom Staat abhängiger Flüchtling mit Gleichgültigkeit seitens des Staates konfrontiert ist.
EU bezahlt Flüchtlings-Unterkünfte in Griechenland
Griechenland zahle zwar seit 2017 einem erwachsenen Flüchtling 200 Euro, für einen weiteren Erwachsenen 100 Euro und je Kind weitere 50 Euro. Es gebe aber hohe Hürden, etwa, dass Nachweise auf Griechisch einzureichen seien. Bezahlt wird vieles ohnehin über die EU – ein Fünftel der insgesamt nur 21.000 Schutzberechtigten in Griechenland lebten in von der EU bezahlten Unterkünften, heißt es in dem Urteil.