Bluttat auf Touristen: Dresdner Messer-Migrant ist vorbestrafter Islamist

Verwerfungen in Merkel-Deutschland

Bluttat auf Touristen: Dresdner Messer-Migrant ist vorbestrafter Islamist

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Anfang Oktober wurden in Dresden zwei Touristen von einem Unbekannten mit einem Messer angegriffen. Nun wurde der mutmaßliche Täter – ein Syrer – von der Polizei festgenommen. Mittlerweile gilt auch ein islamistisches Motiv des mehrfach vorbestraften Migranten als wahrscheinlich. 

Am Sonntagabend, dem 4. Oktober attackierte eine Person aus heiterem Himmel in Dresden mitten in der Altstadt, nur wenige Schritte vom Residenzschloss entfernt, zwei Touristen mit einem Messer. Ein 55-jähriger Mann aus Krefeld starb, ein 53-jähriger Mann aus Köln überlebte den Angriff schwer verletzt. 

Verdächtiger flüchtete nach brutaler Bluttat

Mehrfach hatte der Täter offenbar mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser gegen 21 Uhr 30 auf die beiden Männer eingestochen. Danach war der Messermann geflüchtet, allerdings nicht ohne das Tatbegehungswerkzeug zurückzulassen. Obwohl die Polizei sofort die Fahndung nach dem Unbekannten einleitete und auch einen Spürhund einsetzte, konnte sie den Täter vorerst nicht dingfest machen.

DNA-Spuren am Messer überführen Syrer

Der 29-köpfigen Sonderkommission der Polizei gelang es schließlich den Täter zu ermitteln. Die DNA-Spuren, die an dem Messer sichergestellt wurden, waren bereits in der Polizei-Datenbank gespeichert und führten die Beamten zu dem 20-jährigen Syrer. Dieser wurde am Dienstagabend verhaftet und wurde im Laufe des Mittwochs dem Haftrichter vorgeführt.

Duldung trotz mehrerer Vorstrafen

Wie die „Bild“ berichtet, war der mutmaßliche Täter laut Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im späteren Verlauf des Mittwochs kamen dann weitere brisante Details seiner Vorgeschichte ans Tageslicht. Denn erst am 29. September – also fünf Tage vor der schrecklichen Messer-Tat – wurde er unter Führungsaufsicht aus einer Jugendhaftstrafe entlassen.

Der Syrer war 2015 nach Deutschland gekommen und hat den bisherigen Information zufolge eine Duldung – und das, obwohl er bereits einiges auf dem Kerbholz hat. Und dabei gehört ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte noch zu den vergleichsweise “milderen” Taten:  Denn ein Gericht verurteilte ihn vor zwei Jahren wegen mehrerer extremistischer Delikte zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Auf Gefährderliste – warum unterblieb Abschiebung?

Das Strafmaß beschreibt dabei das Ausmaß seiner Aktivitäten nur unzureichend. Denn laut damaligem Richterspruch warb er unter anderem für Mitglieder oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und beschaffte sich eine Anleitung, deren Befolgung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat tauglich wäre.

Infolge dieser einschlägigen Taten schien der Tatverdächtige von Dresden zuletzt in eine Liste islamistischer Gefährder auf. Aus diesem Grund ist nun auch die lasche deutsche Abschiebe-Praxis – im Vorjahr wurden mehr als die Hälfte der Rückführungen ausgesetzt – wieder in der Kritik. AfD-Fraktionschefin Alice Weidel nahm die Bundesregierung daher in die Pflicht:

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