Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung einer Studentin wurde der Angeklagte Aziz G. vom Landgericht Lübeck zu 12 Jahren Haft verurteilt.
Der Fall erschütterte letztes Jahr im Oktober Norddeutschland. Eine 21-jährige Medizinstudentin war auf dem Heimweg von einer Studentenparty in Lübeck überfallen und vergewaltigt worden. Der mutmaßliche Täter, der türkischstämmige Aushilfsfahrer Aziz G. (43) soll die junge Frau in seinen seinen Transporter gezerrt und in seine Gartenparzelle verschleppt haben. Dort habe er sie vergewaltigt, um sie anschließend gefesselt und geknebelt an einem einsamen Feldweg bei Mönkhagen im Kreis Stormarn zurückzulassen.
Nur durch Glück überlebt
Die 21-Jährige überlebte die kalte Oktobernacht im vergangenen Jahr womöglich nur, weil ein Autofahrer durch Zufall am Straßenrand anhielt und sie dort leicht bekleidet vorfand. Angeblich hörte er das Wimmern der Frau und holte dann Hilfe. Die junge Frau war an Händen und Füßen gefesselt und zusätzlich an Geäst festgebunden. Der Angeklagte habe gewollt, dass das Opfer nicht gefunden wird, erklärte der Staatsanwalt. Dadurch habe er verhindern wollen, dass er als Vergewaltiger der jungen Frau entdeckt würde. Daher forderte er lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung ging von Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Aussetzung aus.
Täter ist schuldfähig
Eine psychiatrische Sachverständige erklärte, der 43 Jahre alte Türke, der nur gebrochen Deutsch spricht, sei hoch narzisstisch und depressiv. Zudem hatte sie in ihrem Gutachten den Angeklagten als einfach strukturiert und aggressiv im Umgang mit Frauen geschildert. Auch seine damalige Ehefrau berichtete gegenüber der Presse, von häuslicher Gewalt. Eine psychiatrische Störung oder eine psychische Krankheit im forensischen Sinne, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen könnten, sah die Sachverständige jedoch nicht. Daher wurde Aziz G. vom Landgericht Lübeck zu 12 Jahren Haft verurteilt.