Das Stockholmer Stadtgericht entzog einer irakisch-stämmigen Schwedin das Sorgerecht für ihre Zwillingskinder zugunsten des irakischen Kindesvaters.
Ein Beitrag von Kornelia Kirchweger
Dieser hatte sie mit 13 Jahren vergewaltigt. Sie war auf Anordnung der Eltern mit ihm in Scharia-Zwangsehe verheiratet worden.
Nun bekommt er die Kinder
Die Kinder kamen in Göteborg zur Welt. 2009 beantragte die Frau im Irak die Scheidung. Dem stimmte der Vater, der zugleich ihr Cousin ist, nur zu, wenn sie im Irak das Sorgerecht für ihre Kinder aufgibt. Nach der Scheidung holte die Familie ihres Ex-Mannes die Kinder gewaltsam von der Mutter weg.
Laut schwedischem Recht hatte diese aber die alleinige Obsorge.
Offenbar auf Einspruch des Vaters, entschied das Gericht nun in seinem Sinne: Weil die heute 24-Jährige und ihr Mann „nicht kooperieren“, sei dies keine Grundlage für eine gemeinsame Kindes-Obsorge, sie sei ja bereit gewesen, diese im Zuge der Scheidung abzutreten.
Regeln der „Ehrenkultur“
Sara Mohammad, von der Organisation gegen „Gewalt im Namen der Ehrenkultur (GAPF)“, kritisierte das Urteil scharf. Wer ein Kind heiratet und schwängert, sei kein geeigneter Elternteil, sagte sie. Hätte man ein blondes, schwedisches Mädchen ins Ausland gebracht, um einen Pädophilen zu heiraten, wäre das ein Mega-Skandal im Land gewesen.
Bei den Schweden stehe der politisch korrekte Respekt vor Kulturen und Religionen mittlerweile über den Menschenrechten von Kindern. In Schweden gibt es rund 240.000 Jugendliche mit Migrationshintergrund, die nach den Regeln der „Ehrenkultur“ aufwachsen. Behörden melden immer mehr Kinderehen unter Migranten. 2016 waren mindestens 70 minderjährige Mädchen in Asylheimen davon betroffen.