Das Verfahren endete mit einer Geldstrafe zu 1.800 Euro. Ein schwacher Trost für eines der Opfer, das seit der Tat an Panikattacken leidet. Ein Eritreer hatte sich in einer Thermen- und Badewelt im Geschlecht fremder Frauen festgekrallt. Der Richterin erklärte er, er wäre in einen Wasserstrudel geraten und hätte sich eben festhalten müssen.
Insgesamt belästigte der Afrikaner am 1. Februar drei Frauen in der Thermen- und Badewelt Sinsheim. Die Taten sollen sich im Zeitraum von 10 Minuten ereignet haben. Einer 19-Jährigen, einer 25-Jährigen und einer 26-Jährigen steckte er seinen Fuß zwischen die Beine oder griff kraftvoll zu. Der Sicherheitsdienst stellte den Mann und rief die Polizei.
“War müde und musste mich festhalten”
Der Eritreer stellte den Vorfall anders da. Er müsse als Maschinenbediener in einer Fabrik hart arbeiten und wäre sehr müde gewesen. Vor lauter Entkräftung musste er sich an den Frauen festhalten, weil er sonst von einem Wasserstrudel mitgerissen worden wäre. Der Mann war 2014 nach Deutschland gekommen, brauchte bei der Verhandlung aber einen Übersetzer. Diesen ließ er unter anderem bestellen, dass er kein Interesse an diesen deutschen Frauen hätte. Seine in Eritrea zurückgebliebene Ehefrau wäre jünger. Außerdem fühle er sich wegen seiner Hautfarbe ungerecht behandelt.
Richterin: Genitalbereich ist kein Haltegriff
Die Richterin kam zu dem Schluss, dass man sich als Nichtschwimmer in einem Wellenbad nicht im Genitalbereich einer Frau festhalten muss, speziell nicht an drei hintereinander. Sie verurteilte den Mann wegen gezielter sexueller Belästigung. Ob die milde Strafe – 40 Tagsätze zu je 45 Euro – für den Eritreer eine Lehre ist, darf bezweifelt werden.