In Hannover, Berlin und Stuttgart wurden Klagen an die Verwaltungsgerichte eingereicht: Mehrere Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und Kamerun klagen gegen die Auswertung der Daten ihrer Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ unterstützt sie dabei. Die Begründung: Die Auswertung der Handydaten von Flüchtlingen widerspreche den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Zugriff auf persönliche Daten durch den Staat.
Bei der Analyse werde auf Daten, Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps und Website- sowie E-Mailadressen zugegriffen. Dies erlaube laut Lea Beckmann von der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ „sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten“.
Handydaten nur von Flüchtlingen ohne Papiere
Per Gesetz ist es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2017 erlaubt, zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit von Flüchtlingen deren Handydaten auszulesen. Dies betrifft aber lediglich Flüchtlinge, die sich durch keinen Reisepass oder ein sonstiges Dokument ausweisen können. Laut Bamf werde durch enge Vorgaben die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte des Asylsuchenden gewahrt. Es gebe zudem kaum andere Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung der Flüchtlinge ohne Ausweisdokumente.