Nun soll es in Deutschland doch höhere Strafen für Kindesmissbrauch geben. Darauf haben sich jetzt offenbar CDU und SPD geeinigt.
Noch nach der Aufdeckung eines Kinderpornonetzwerks hatte sich Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen einen Vorschlag der CDU und gegen eine Strafverschärfung ausgesprochen. Begründet hatte es die Ministerin damit, dass der Straftatbestand der Kinderpornografie „bewusst sehr weit gefasst“ sei, denn schon das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics falle darunter. „Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren“, so Lambrecht, die lieber die Ermittler mit mehr Möglichkeiten ausstatten wollte.
Reformpaket soll Verschärfungen bringen
Wie nun aus dem Justizministerium verlautbart wurde, hat Lambrecht ihre Meinung geändert, es soll nun doch zu einer Verschärfung kommen. Künftig sollen Kindesmissbrauch sowie die Verbreitung von Kinderpornographie als Verbrechen statt als Vergehen eingestuft werden. Somit steigt die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr. Lanbrecht betont jedoch, dass die Anhebung der Mindeststrafe nur eine von vielen Maßnahmen darstellt, um Kinder zukünftig besser zu schützen. Ebenso soll auch der Besitz kinderpornographischen Materials, hinter dem Missbrauch steht, künftig als Verbrechen eingestuft werden.
Sicherheitsverwahrung und Führungszeugnis
Damit Untersuchungshaft angeordnet werden kann, sollen die Taten fortan als Schwerkriminalität definiert werden. Zudem soll auf eine bessere psychologische Schulung der Richter geachtet werden, damit diese nicht auf „durchtriebene und manipulative Ausflüchte und Beteuerungen“ der Täter hereinfallen. Ebenso sieht das Reformpaket vor, dass durch die Sicherungsverwahrung Täter in Zukunft so lange weggesperrt werden können, wie es nötig ist. Zeitgleich sollen die Taten länger im Führungszeugnis vermerkt und kontrolliert werden. Damit reagiert man auf die Sorgen vieler Eltern, dass Täter freikommen und sich wieder an Kindern vergehen könnten.