Es war eine der wohl brutalsten Tötungen in der jüngeren Vergangenheit in Schweden. Trotzdem wandelte ein Berufungsgericht die lebenslange Strafe gegen Tishko A. in eine 18-jährige Haftstrafe um. Beim laschen Vollzug im skandinavischen Land ist es somit nicht undenkbar, dass das Monster bereits nach zehn bis zwölf Jahren zur Bewährung entlassen werden kann.
Wochenblick berichtete bereits vor Monaten über den grausamen Fall. Eine 17-jährige Schwedin wollte sich wohl von ihrem irakischen Freund (23) trennen. Dieser ließ das nicht auf sich sitzen und ermordete die junge Frau bestialisch. Anschließend bewahrte er ihren Kopf in einer Reisetasche in der Wohnung des Paares auf. Eine finnische Bloggerin wollte damals sogar wissen, dass er das Haupt seiner verblichenen Ex-Freundin spazieren fuhr!
Haftstrafe auf 18 Jahre reduziert
Wie das Bezirksgericht von Uddevalla im Juli erkannte, musste das junge Opfer einen fürchterlichen Todeskampf erleiden. Für die erste Instanz war somit klar: Dieser Mann muss lebenslang hinter Gitter. Nach einem Berufsverfahren wurde diese Zeit in der Vorwoche aber abgekürzt – auf eine 18 Jahre dauernde Haftstrafe. Der verurteilte Täter bestreitet die Tat übrigens bis heute, trotz erdrückender Beweislast.
Mutter sucht immer noch nach der Leiche
Die Mutter der Ermordeten Wilma A. lässt das traurige Schicksal ihrer geliebten Tochter bis heute nicht los. Weil bis auf den Kopf keine Leichenteile gefunden wurden, schwor sie sich, nicht zu raste, ehe sie die restlichen sterblichen Überreste ihrer Tochter gefunden habe. Nun wandte sie sich an die schwedische TV-Sendung “Efterlyst”, in der Hoffnung, dass es Zeugen gibt, die Tishko A. bei der Entsorgung des Leichnams beobachteten.
Was sie dort noch erzählte, ist herzzerreißend – immer wieder glaubt sie bei Spaziergängen in der Natur, in der Nähe der Gebeine ihrer Tochter zu sein. “Mein Herz fängt dann an, ganz laut zu klopfen. Ich zittere. Ich denke, nun habe ich die Überreste von Wilma gefunden – dann bricht man wieder zusammen”, zitiert die Bild die trauernde Mutter. Schon als die Familie den irakischen Kurden im Gerichtssaal anflehte, das Versteck der Leiche zu verraten, zeigte er einfach eiskalt grinsend den Stinkefinger.
Schweden entlässt Häftlinge vergleichsweise früh
Mindestens ebenso schockierend wie die Tat ist die Bedeutung des Strafmaßes in einem Land wie Schweden, das seit Jahrzehnten auf Liberalisierung im Vollzug setzt. Bei guter Führung kommen Häftlinge in der Regel nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe wieder auf freien Fuß. Selbst bei lebenslangen Haftstrafen wäre es möglich, erstmals nach zehn Jahren um eine Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung anzusuchen, es gibt darauf allerdings keinen Rechtsanspruch.
Die Vorstellung, dass ein dermaßen brutaler Frauen-Schlächter schon nach etwas mehr als einem Jahrzehnt wieder ein freier Mann sein könnte, ist unfassbar. Vor fünfzehn Jahren forderte die für den Strafvollzug zuständige Behörde, die prinzipielle Haftdauer sogar auf die Hälfte der jeweiligen Urteile herabzusetzen – dies fand allerdings offenbar keine politische Mehrheit.