Der bei einem Polizeieinsatz tragisch ums Leben gekommene Afro-Amerikaner, George Floyd, wird nun auch im rot-rot-grünen Berlin zur ruhmreichen Ikone hochstilisiert: ein Sportplatz im Poststadion Berlin-Moabit wird nach ihm umbenannt. Floyds Vergangenheit ist weniger ruhmreich: wegen bewaffneter Raubüberfälle, u.a. auf eine schwangere Frau und mehrmaliger Drogendelikte, saß er, in Summe, mehrere Jahre im Gefängnis.
Von Kornelia Kirchweger
Für Opfer rassistischer Gewalt
Insgesamt sollen sechs Sportplätze im Poststadion nach Opfern „rassistischer und extremistischer Gewalt“ benannt werden. Die Linke stellte den Antrag für die Huldigung Floyds. Die Initiative für die Umbenennung kam vom Berliner Athletik Klub 07, einem multikulturellen deutsch-türkischen Fußballverein. Die Bezirksverordneten-Versammlung (BVV) Berlin-Mitte veröffentlichte nun den positiven Beschluss dazu. Die Umbenennung soll bis 10. September d.J. erfolgen. Neben dem George-Floyd-Platz wird es auf dem Stadiongelände auch einen Hatun Sürücü Platz, einen Hermann Horwitz Platz, einen Dalia Elyakim Platz, einen Mete Eksi Platz und einen Jana Lange Platz geben.
Anschub für „Ende der weißen Kultur“
Floyds tragischer Tod, infolge eines Polizeieinsatzes, machte ihn zum weltbekannten Helden und zum Opfer der „Weißen Überlegenheit“. Die Bewegung zur Eliminierung der Kultur der weißen Aggressoren (Cancel Culture) bekam damit ungeheuren Aufwind. Der Ex-Polizist Derek Chauvin nahm Floyd nach einer Anzeige fest, der sich wehrte. Chauvin fixierte ihn am Boden und kniete minutenlang auf seinem Nacken, was als Ursache für seinen nachfolgenden Tod im Krankenhaus gewertet wurde. Am 20. April wurde Chauvin von den Geschworenen wegen Totschlag schuldig gesprochen. Ihm drohen bis zu 40 Jahre Gefängnis. US-Präsident Joe Biden gratulierte der Floyd-Familie dazu unmittelbar nach Prozessende.
Notfallplan bei „nicht schuldig“
Kritiker sprechen von einem politisch motivierten Urteil. Die Black Lives Matter Aktivisten kündigten unverhohlen neue Randale an, sollte das Urteil nicht „entsprechend“ ausfallen.
Wie groß die Sorge diesbezüglich war, belegt ein Bericht der StarTribune über einen durchgesickerten „Notfallplan“ des Justizministeriums: bei „nicht schuldig“ oder im Fall einer Nichtigkeitsklage, hätte man Chauvin im Gerichtsgebäude aufgrund einer Strafanzeige verhaftet, was bei einer Bundesanzeige so rasch nicht möglich gewesen wäre. Chauvin wird übrigens erneut vor Gericht kommen: Bundesanwälte wollen ihn, und die anderen drei involvierten Beamten, die ein separates Verfahren im August haben, zusätzlich wegen Bürgerrechtsverletzungen anklagen. Floyds Familie bekam indes von der Stadt Minneapolis 27 Mio. US-Dollar Schadenersatz zugesprochen.
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