Seit Freitag muss sich ein 20-jähriger Syrer vor einem deutschen Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll in Halle (Saale) zwei Männer mit einem Messer attackiert haben.
Am 8. November 2019 soll er in einem Minimarkt mit einem Klappmesser auf einen Landsmann losgegangen sein. Angeblich habe das Opfer ihm Geld entwendet. Laut Staatsanwalt Klaus Wichmann stach der Migrant “wahllos auf den Körper des Geschädigten ein” – der erlitt unter anderem eine klaffende Schnittwunde am Auge.
Am 6. März 2020 wiederum provozierte der angeklagte Syrer abends eine Auseinandersetzung mit einem 32-jährigen Deutschen in einer Straßenbahn. Laut Anklage hat er ihm mit einem Messer brutal ganze neun Mal in Rücken und Hals gestochen. Der 32-Jährige erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Der Staatsanwalt hielt fest: “Er [der Angeklagte] nahm die Tötung des Geschädigten in Kauf.”
Laut Gericht soll der Angeklagte die Taten teilweise eingeräumt haben. Offenbar liebäugelt man laut Medienberichten bereits mit der Anwendung des Jugendstrafrechts, weil der Täter zur Tatzeit noch als “Heranwachsender” galt. Der Migrant könnte so wieder einmal mit sehr geringem Strafmaß davonkommen.