In Deutschland konnte sich die Polizei an verschiedenen Flughäfen in Bayern insgesamt 20 Familien schnappen, die mit ihren Jüngsten einen verfrühten Pfingsturlaub antreten wollten.
Die Familien wurden bei der Ausreise überprüft und konnten keine Schulbefreiung vorweisen.
Anzeige erstattet
Gegen die betreffenden Eltern wurde sogar Anzeige erstattet. Jetzt wird entschieden, ob ein Bußgeld verhängt wird und wie hoch es ausfallen soll. Das unerlaubte Wegbleiben vom Unterricht ist in Bayern keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit – in Österreich mit einer Verwaltungsübertretung vergleichbar.
Die Beamten an den Flughäfen forderten Bestätigungen für die Unterrichtsbefreiung der Schule. Konnten die Eltern diese nicht vorweisen, fragte die Polizei einfach bei der Schule nach.
Empörung in sozialen Medien
Insgesamt konnte man etwa 20 Familien erwischen. Allein in Nürnberg waren es elf Fälle, im schwäbischen Allgäu zehn. Der Fall wirbelte im Netz, insbesondere auf Facebook und Twitter, immens Staub auf. Unter dem Tenor, “ob denn die Polizei nichts wichtigeres zu tun hätte”, kommentieren etwa hunderte Nutzer unter dem entsprechenden Twitter-Beitrag der Tagesschau.
So meint der Nutzer “Devil” ironisch: “Auf solche Erfolge unserer Behörden bin ich sehr stolz! So kann man sich damit brüsten, mit einem Schlag mehrere Verbrechen auf einmal aufgeklärt zu haben…”
Auf solche Erfolge unserer Behörden bin ich sehr stolz! So kann man sich damit brüsten, mit einem Schlag mehrere Verbrechen auf einmal aufgeklärt zu haben… Scheinbar haben wir doch genügend Polizisten ??
— Devil (@Devil_WOB) 21. Mai 2018
“Jedistitch” fragt: “Einen Tag nicht zur Schule gehen ist ein Fall für die Polizei?”
Einen Tag nicht zur Schule gehen ist ein Fall für die Polizei?
Hat die sonst nichts zu tun?
Gott bewahre das Kind wird mal krank und fehlt be ganze Woche, gibts dann Knast oder was?#AlleBekloppt— Jedistitch (@Jedistitch) 21. Mai 2018
Aber auch Kritik an den Eltern ist zu lesen. So meint ein Nutzer etwa, die betreffenden Eltern hätten es schlicht nicht anders verdient:
Wer zu blöd ist, entweder sich vom Schulleiter beurlauben zu lassen oder ein ärztliches Attest vorzulegen, hat es nicht anders verdient.
— Michael Reischert (@MReischert) 21. Mai 2018