Der Vorschlag für den neuen EU-Migrationspakt, der heute vorgestellt werden soll, ist an einige Medien durchgesickert. Der Inhalt – ein Mix aus „Freiwilligkeit und Zwang“ – lässt Schlimmes befürchten. Das Papier wird das Migrationsproblem somit NICHT lösen.
Das Dublin-System soll bleiben, im Krisenfall bestimmt Brüssel Zwangsquoten. Neu sind „Abschiebe-Patenschaften“ für Länder, die keine Asylforderer aufnehmen wollen. Die Abmachungen sehen zudem die Ernennung eines „Abschiebe-Koordinators“ vor.
Haft für Abzuschiebende?
Der Pakt trägt die Handschrift von EU-Kommissions-Chefin Ursula von der Leyen, die endlich eine gemeinsame europäische Migrationspolitik durchsetzen will. Zu rechnen ist etwa mit starkem Widerstand aus dem Süden, weil die Dublin III-Regeln eine Fortsetzung finden. Diese sehen die Erledigung eines Asylantrags im ersten erreichten EU-Staat vor. Aber auch die Visegrad-Länder haben Grund zur Unzufriedenheit: Sie stellten sich schon seit jeher gegen verpflichtende Aufnahmequoten.
Kernpunkt des Paktes sind drei verschiedene Szenarien, wobei in jedem Fall die Erstaufnahmeländer verpflichtet sind, die Asylansuchen der Bewerber zu prüfen Wer keinen Asyl-Anspruch hat, das sind laut Experten, an die 70 Prozent, der soll so rasch abgeschoben werden. Bis zur Abschiebung kann er im Notfall auch im Erstaufnahmeland inhaftiert werden, falls Fluchtgefahr besteht.
Die Stoßrichtung hört sich auf dem Papier zwar für Befürworter eines starken Grenzschutzes ordentlich an – aber die “guten” NGOs werden das nicht zulassen. Künftig wird es auch eine jährliche Kommissions-Analyse über Migration und den europaweiten Bedarf an Asylplätzen geben.
Szenario 1: Migrations-Bauchladen
Im Normalfall können die Mitgliedstaaten – laut Empfehlungen der Kommission – freiwillig Erstaufnahme-Länder wie Italien, Griechenland, etc., entlasten. Indem sie Asylplätze anbieten (“relocation”) oder Finanzmittel bereitstellen und sich an gemeinsamen „Grenzschutzmissionen“ (“operational support)” beteiligen. Auch eine „Abschiebe-Patenschaft“ (“return-sponsorship”) ist möglich. Dabei ist die Rückführung eines illegalen Migranten in sein Herkunftsland, innerhalb eines Jahres, zu gewährleisten.
Dazu können etwa Ungarn oder Tschechien mit einem Drittstaat, wirtschaftliche, kulturelle oder diplomatische Vereinbarungen treffen, die eine rasche Rücknahme der Migranten begünstigen. Parallel dazu, will die EU weiterhin die Vergabe von Visa für Bürger bestimmter Drittstaaten an die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Rücknahme knüpfen.
Szenario 2: Zuckerbrot und Peitsche
Dieses liegt bei einer Zunahme der Migration vor, die das Aufnahmesystem in der EU unter Druck setzt. Dann gilt ein Mix aus Freiwilligkeit und Verpflichtung. Alle EU-Länder sollen sich an der Verteilung (sprich Aufnahme) von Migranten beteiligen. Analog zu Szenario 1 auf drei Arten: Bereitstellung von Asylplätzen, Finanzhilfen oder Abschiebe-Patenschaften.
Erreicht man bei der Entscheidung für letztere Option 70 Prozent der erforderlichen Quote, ist die Kommission zufrieden. Liegt sie darunter, kann die Kommission die Länder verpflichten, zumindest 50 Prozent der vorgegebenen Quote aufzunehmen. In diesem Fall haben die Mitgliedstaaten keine Wahlfreiheit mehr. Diese vorgegebene Quote muss dann ausnahmslos erfüllt werden.
Szenario 3: Zwangsjacke und Aufnahmepflicht
Jenes Szenario zieht bei einer Migrationskrise wie 2015. In diesem Fall bestimmt die Kommission, welche Länder wie viele Flüchtlinge aufnehmen müssen. Dies geschieht nach Größe und wirtschaftlicher Stärke des jeweiligen Mitgliedslandes. Weigert sich ein Mitgliedsland, kann es alternativ dabei helfen, illegale Migranten abzuschieben.
In diesem Fall ist es aber nicht mehr möglich, statt Asylplätzen einfach Finanzmittel bereitzustellen oder sich am Grenzschutz zu beteiligen. Sollte ein Mitgliedsland es nicht schaffen, die Abschiebungen in geplanter Höhe durchzusetzen, muss es zum Ausgleich, in entsprechender Zahl, Schutzbedürftige aufnehmen.