Umstrittenes Urteil: Deutsches Arbeitsgericht erlaubt Kopftuch im Unterricht

Breite Kritik am Erfurter Richterspruch

Umstrittenes Urteil: Deutsches Arbeitsgericht erlaubt Kopftuch im Unterricht

Lehrerinnen und Schülerinnen mit Kopftuch: Haben wir in Europa bald Szenen wie hier im Nahen Osten?
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Das deutsche Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Verbot des Kopftuches für Lehrerinnen eine Diskriminierung darstelle.

Grundlage des Rechtsstreits war das Berliner Neutralitätsgesetz, welches pauschal das Tragen religiöser Symbole verbietet – also etwa auch Kreuze, Kippas oder Thorshämmer. Eine islamgläubige Stellenbewerberin hatte dagegen geklagt, dass auch ihr Kopftuch davon umfasst sein soll. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte nun deren Rechtsansicht – sowie eine ihr zustehende Entschädigung von 5.159 Euro wegen Nichteinstellung.

Urteil widerspricht bisherigen Justiz-Erkenntnissen

Dies könnte somit ein richtungsweisendes Urteil im bisherigen Dschungel konträrer Entscheidungen sein. So betrachtete etwa das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe etwa das hessische Kopftuchverbot bei Rechtsreferendarinnen sehr wohl als rechtmäßig. Der bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im Vorjahr ähnliches für das Richteramt erklärt. Der aktuelle Spruch richtet sich – zumindest für Lehrerin gegen diese Urteile.

Scharfe Kritik von konservativen Parteien

Höchst unterschiedlich fielen die politischen Einordnungen zum Urteil ab – und zwar nach Richtung der jeweiligen Partei. So forderte etwa der Berliner CDU-Vize Falko Liecke umgehende Konsequenzen und eine Nachbesserung beim Neutralitätsgesetz. Das Kopftuch stehe für ein “rückwärtsgewandtes und freiheitsfeindliches Islamverständnis” und sei “ein Schlag ins Gesicht” für Muslime, die sich wegen ihres Einsatzes für einen “modernen und aufgeklärten Islam” mit Anfeindungen und Bedrohungen herum schlügen.

Unverständnis für das Urteil drückte auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Götz Frömming, der für seine Partei im dortigen Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sitzt. Es handle sich um ein “verheerendes Urteil”, weil viele Schülerinnen bereits einem Anpassungsdruck unterliegen würden. Nun mache diesen auch noch die Lehrerin vor, “wie ein sittsames Mädchen sich zu kleiden hat”.

SPD und Grüne jubilieren über Urteil

Jubelstimmung kam hingegen bei linksgerichteten Parteien auf. So begrüßte der grüne Berliner Justizsenator Dirk Behrendt die Entscheidung: “In der multireligiösen Gesellschaft muss es darum gehen, was jemand im Kopf und nicht auf dem Kopf hat.” Die Hauptstadt, so der Politiker, könne sich nicht leisten, geeignete Lehrkräfte zu diskriminieren.

Einen ähnlichen Tenor hatte die Stellungnahme des SPD-Bundestagsmandatars Helge Lindh, der unlängst mit peinlichen Ramadan-Glückwünschen für Spott und Häme sorgte – Wochenblick berichtete. Er sieht im Richterspruch ein “kluges Urteil” und erklärte das Kopftuch kurzerhand zu einem Symbol der “Selbstverwirklichung” von Frauen…

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