Unfassbar! Für Missbrauch von Sechsjähriger nur Bewährung

Vater des Opfers erschossen

Unfassbar! Für Missbrauch von Sechsjähriger nur Bewährung

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Angesichts solcher Urteile wird die zunehmende Skepsis gegenüber der Justiz und der schwindende Glauben vieler Menschen an den Rechtsstaat verständlich: In Berlin kam ein pakistanischer Asylant, der ein sechsjähriges (!) Mädchen missbraucht hatte, mit einer äußerst milden Strafe davon…

Ein Gastkommentar von Konrad Reisinger

Die Tat hatte in Deutschland für Abscheu und Entsetzen gesorgt: Der 27-jährige Tayyab M. (27), ein illegal eingereister Asylbewerber aus Pakistan, hat im Sommer 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit die 6-Jährige angelockt, sie hinter einen Busch gezerrt, ist über sie hergefallen und hat sie sexuell missbraucht.

Vater des Mädchens von Polizei erschossen

Doch das furchtbare Vergehen an dem Mädchen war dabei noch nicht alles: Die Tragödie der Familie aus dem Irak nahm ihren Lauf, als ihr Vater auf den Peiniger seiner Tochter zustürmte, von der Polizei angeschossen wurde und später seinen Verletzungen erlag.

Gericht frei verlassen

Beim Prozess vor dem Berliner Landgericht räumte der angeklagte Kinderschänder die Vorwürfe ein und zeigte keine Reue: „Ob Frau oder Mädchen, das war mir egal. Es sollte nur schnell gehen.“ Das Urteil: Ein Jahr und acht Monate auf Bewährung – der Angeklagte durfte das Gericht als freier Mann verlassen!

Man vergleiche dieses Strafmaß mit jenen drakonischen Urteilen für reine Meinungsdelikte – wie z.B. unbedachte Facebook-Kommentaren –, die hohe Geldbußen oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen können. Oder man denke auch an Steuerschulden, die einen sofort in Teufels Küche bringen und bei Uneinbringlichkeit zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können.

Vergewaltigung in Rimini: Das ist der Boss der Sex-Bestien!
Der von italienischen Medien “Bestie” genannte Asylsuchende und Vergewaltiger Guerlin B. hatte eine junge Polin im August 2017 gemeinsam weiteren Tätern bestialisch vergewaltigt. Auch in Deutschland haben sich solche Fälle massiv gehäuft.

Hier gefährdet die Justiz den Rechtsstaat

Kann bei diesem Berliner Urteil noch von einem Justiz-Irrtum die Rede sein, oder muss hier nicht vielmehr von einem Justiz-Irrsinn gesprochen werden? Gerade bei einer wehrlosen Sechsjährigen hätte es ein hartes Urteil geben müssen, um potentielle Täter in Zukunft abzuschrecken!

Es kann sicher nicht im Sinne eines funktionierenden Staatswesens sein, wenn der Rechtsstaat in Frage gestellt wird. Allerdings müssen die Gerichte aufpassen, dass sie dieser Delegitimierung der Justiz nicht selber Vorschub leisten.

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